KfW - Umweltprogramm
Ziel
Investitionen in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen in gewerblichen Unternehmen, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden kann.
Empfänger
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten für Filialen in Deutschland
- Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- in bestimmten Fällen: Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind
Gegenstand der Förderung
Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn Sie damit:
- Material und Ressourcen einsparen
- Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
- Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
- Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten
Klimaschutzmaßnahmen umsetzen (insbesondere Decarbonisierung i. d. Industrie)
Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Firmengelände naturnah gestalten
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Unternehmerkredit (037/047)
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz
- Technische gebäudebezogene Maßnahmen
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Art, Umfang und Höhe
Zinssätze und Laufzeiten
Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Kredithöhe und Auszahlung
- in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt
- abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Verfahren
- Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten - KfW-Förderassistent starten
- Finanzierungspartner – Finanzierungspartner finden und Termin vereinbaren
- Kredit beantragen
- Kreditantrag wird geprüft
- Kreditvertrag abschließen und starten
Informationen
Infocenter der KfW
Telefon: 0800 5399001