KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse
Ziel
Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen im In- und Ausland
Empfänger
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
- Freiberuflich Tätige
- Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Gegenstand der Förderung
- Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen (Einstiegsstandard). Sind es mindestens 30 %, fördern wir dies als Premiumstandard.
Einige Beispiele für Maßnahmen:- Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe und Pumpen
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen (Einstiegsstandard), gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Sind es mindestens 30 %, fördern wir dies als Premiumstandard.
- Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.
Keine Förderung für:
- Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
Art, Umfang und Höhe
Zinssätze und Laufzeiten
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz angeboten. Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Verfahren
1. Beratung durch Experten für Energieeffizienz nutzen
Empfehlung: Planen Sie Ihr Vorhaben mit einem qualifizierten Experten für Energieeffizienz.
2. Finanzierungspartner finden
Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Finanzierungspartner finden und Termin anfragen
3. Kredit beantragen
Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
4. Ihr Kreditantrag wird geprüft
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
5. Kreditvertrag abschließen und starten
Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.
Informationen
Infocenter der KfW
Telefon: 0800 5399001