InnoStartBonus
Ziel
Unterstützung der Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-ups mittels eines personengebundenen Stipendiums.
Empfänger
Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben
Ausgeschlossen sind:
- Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal von Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen sowie ehemaliges wissenschaftliches Personal, die im Rahmen von einem mindestens aus zwei Personen bestehendem Team (Gründungsteam) die Gründung eines innovativen Unternehmens beabsichtigen und dessen FuE-Aufwendungen mind. 15 % betragen
Es gibt Ausnahmen bei Einzelgründungen und wenn der Abschluss länger als 10 Jahre zurückliegt. - Gründer, die eine Leistung nach SGB II oder III (Einstiegsgeld, Gründungszuschuss) erhalten
Weitere Voraussetzungen sind:
- es darf keine andere entgeltliche Tätigkeit ausgeübt werden, die mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst
- eine Kombination mit gleichartigen Programmen (Stipendien oder Förderprogramme zur Sicherung des Lebensunterhaltes) ist ausgeschlossen
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Gründerinnen und Gründer, die beabsichtigen, ein innovatives Gründungsvorhaben umzusetzen und ihre Geschäftsidee in eine tatsächliche Gründung münden zu lassen.
Als innovativ gilt eine Geschäftsidee oder ein Gründungsvorhaben, wenn es die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial beinhaltet oder eine Neuerung umfasst, die z. B. eine wesentliche Verbesserung eines Produktes oder einer Dienstleistung mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft. Dies kann eine Produkt- und Dienstleistungsinnovation, Prozess- oder Verfahrensinnovation oder Geschäftsmodellinnovation sein.
Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz in Sachsen haben. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bislang nicht erfolgt sein.
Die Gründerinnen, Gründer und Gründerteams werden von futureSAX kostenfrei im Rahmen des bestehenden Netzwerkes begleitet.
Art, Umfang und Höhe
Das Stipendium in Höhe von 1.050 EUR pro Monat wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für maximal 12 Monate gewährt.
Pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich die Zuwendung um 150 EUR pro Monat.
Die Zuwendung wird zunächst in gleichen monatlichen Raten für 6 Monate gezahlt. Für die weiteren 6 Monate stehen die Zuwendungen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die geplante Gründung tatsächlich erfolgt ist.
Erfolgt die Gründung nicht innerhalb der ersten 6 Monate im Auszahlungszeitraum, wird die Zahlung des Zuschusses bis zum Nachweis der Gründung ausgesetzt und mit Nachweis der Gründung in einer Rate ausgezahlt.
Liegt bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Beginn der ersten Auszahlung kein Nachweis zur Gründung vor, endet der Förderzeitraum rückwirkend nach den ersten 6 Monaten.
Verfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren, zu welchem es Förderaufrufe gibt.
Bis zum jeweiligen Stichtag ist auf Basis eines onlinebasierten Fragebogens im Bewerbungsportal ein Ideenpapier einzureichen. Das Ideenpapier ist die Grundlage für ein Expertengremium in einem wettbewerblichen Verfahren ein Votum zur Förderwürdigkeit abzugeben. Die Bewertungsmatrix umfasst dabei:
- Gründerpersönlichkeit, Gründerteam
- Kundennutzen, Innovationsgehalt oder Neuartigkeit der Geschäftsidee
- Adressierter Markt, Wettbewerbssituation
- Machbarkeit
- Branche und Bedarf
Die von dem Expertengremium ausgewählten Gründungsvorhaben müssen dann einen förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB) stellen.
Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser beinhaltet einen Sachbericht mit Beschreibung zur Entwicklung der Gründungsidee, der wirtschaftlichen Entwicklung und einer Perspektive.
Informationen
Weitere Informationen zum Programm und das Bewerbungsportal finden Sie auf der Internetseite von futureSAX.