GRW Investitionszuschuss
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen im Freistaat Sachsen gegeben werden, die in besonderer Weise, vorwiegend durch ihre soziale und ökologische Nachhaltigkeit, geeignet sind, Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes entgegenzuwirken.
Empfänger
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Bitte prüfen Sie vorab anhand der Positivliste, ob Ihre Branche für eine Förderung infrage kommt.
Die Positivliste für den Freistaat Sachsen erhalten Sie auf Anfrage.
Gegenstand der Förderung
Förderung von:
- Sachkosten (mit Aktivierung im Anlagevermögen): Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
(z. B. Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtungen/Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung, Hard- und Software,
immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten: Förderung der Lohnkosten für neu eingestelltes Personal während eines Zeitraums von 2 Jahren (ausgenommen sind Gehälter für Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand und Azubis)
Die Bruttolohnsumme muss mind. 45.000,00 € (inkl. AG Anteil)/Jahr betragen und max. 80.000,00 €/Jahr
Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion in neue Produkte
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte
- Investition zur Modernisierung des Produktionsprozesses
- Investitionsmaßnahmen zur Deckung des Energiebedarfes aus erneuerbaren Quellen
(z. B. PV-Anlagen bei mind. 51 % betrieblicher Nutzung) - Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten auf dem Gebiet des Tourismus (Gastronomie ausgenommen!)
Förderfähige Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen sind:
- Errichtungsinvestition
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre, sofern die Tätigkeit nicht dieselbe ist
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energiebedarfes aus erneuerbaren Quellen
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, Energieeffizienzgewinne durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen über die nationalen Normen und Unionsnormen hinaus zu realisieren
Nicht gefördert werden (Teilauszug):
- Grundstückerwerbskosten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- Anschaffungskosten für Fahrzeuge
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Bauzeitzinsen
- etc.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Mindestinvestition 70.000,00 € in der Stadt Leipzig
- Mindestinvestition 50.000,00 € in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen
- Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate
- Schaffung 10 % neuer Dauerarbeitsplätze oder Sicherung der bestehenden Dauerarbeitsplätze
(Erfüllung Arbeitsplatzkriterium und/oder Abschreibungskriterium) - Sofern mit dem Investitionsvorhaben keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen, sondern ausschließlich bestehende Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte gesichert werden, ist für die Betriebsstätte ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen
(z. B. Tarifbindung oder 2,5 % jährliche Steigerung der Bruttolohnsumme innerhalb von 5 Jahren) - die Investitionskosten dürfen 750.000,00 € je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz und 500.000,00 € je gesichertem Dauerarbeitsplatz nicht übersteigen (Ausbildungsplätze werden als Dauerarbeitsplatz anerkannt)
- mindestens einfacher ökologischer Nachhaltigkeitsnachweis (das Vorhaben muss einen Beitrag zur
ökologischen Nachhaltigkeit leisten wie z. B. Energieeffizienz, Klimafreundlichkeit) - das Kriterium „überregionaler Absatz“ entfällt (50 Kilometer Entfernung)
- die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (Hausbankerklärung)
- mind. 25 % Eigenbeitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln (beihilfefrei), davon mind. 10 % Eigenmittelanteil des Antragstellers
- Zuschuss wird gewährt nach dem Erstattungsprinzip
- die Erbringung von Eigenleistungen ist möglich, wenn diese im Anlagevermögen aktiviert werden
(Bestätigung durch Steuerberater zusätzlich erforderlich)
Zuwendungsvoraussetzungen bei Investitionsvorhaben im Bereich Tourismus/Beherbergung:
Förderfähig sind
- Hotels,
- Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen (Voraussetzung: mindestens zehn Betten und höchstens 20 Gästezimmer),
- Ferienwohnungen und -häuser (Voraussetzung: mindestens zehn Wohneinheiten oder 30 Betten),
- Campingplätze (Voraussetzung: die Stellplätze stehen überwiegend einem ständig wechselnden Gästekreis zur Verfügung)
außerhalb der Kreisfreien Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden.
- Es muss sich um Investitionen handeln, die auf die Entwicklung innovativer Produkte oder auf die Ergänzung bereits vorhandener Produkte zielen und zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen sowie zur Gewinnung neuer Gästegruppen beitragen.
Nachweis einer Klassifizierung oder Zertifizierung nach Vorhabensende (spätestens nach zwei Jahren)
z. B. DEHOGA Zertifizierung, Bett und Bike Zertifizierung des ADFC, Zertifizierung für Ferienwohnungen und
Ferienhäuser durch den DTV etc.
Art, Umfang und Höhe
C-Fördergebiete IHK-Bezirk Leipzig
- Landkreis Leipzig: Borna, Colditz, Grimma, Kitzscher, Lossatal, Otterwisch, Wurzen
- Nordsachsen: Bad Düben, Delitzsch, Eilenburg, Laußig, Mockrehna, Mügeln, Oschatz, Schönwölkau, Torgau
Kleine Unternehmen = 35 % Zuschuss (bei erweitertem ökolog. Nachhaltigkeitsnachweis)
Mittlere Unternehmen = 25 % Zuschuss (bei erweitertem ökolog. Nachhaltigkeitsnachweis)
Große Unternehmen = 15 % Zuschuss (bei qualifiziertem ökolog. Nachhaltigkeitsnachweis)
Erweiterter ökologischer Nachweis z. B.
- Mitgliedschaft in der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen
- Nachhaltigkeitszertifizierungen
- Einführung eines anerkannten umweltrelevanten Labels für das Unternehmen
- etc.
Qualifizierter ökologischer Nachweis z. B.
- Energiemanagementsystem ISO 50001
- Nachhaltigkeitsmanagementsystem ISO 14001
- Zertifizierung der Produkte des Unternehmens mit einem anerkannten Umweltzeichen
- etc.
D-Fördergebiete IHK-Bezirk Leipzig
- Leipzig und Landkreis Leipzig: Leipzig, Bad-Lausick, Belgershain, Bennewitz, Böhlen, Borsdorf, Brandis, Elstertrebnitz, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Machern, Markkleeberg, Markranstädt, Naunhof, Neukieritzsch, Parthenstein, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Thallwitz, Trebsen/Mulde, Zwenkau
- Nordsachsen: Arzberg, Beilrode, Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Doberschütz, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Jesewitz, Krostitz, Liebschützberg, Löbnitz, Naundorf, Rackwitz, Schkeuditz, Taucha, Trossin, Wermsdorf, Wiedemar, Zschepplin
Kleine Unternehmen = 20 % Zuschuss
Mittlere Unternehmen = 10 % Zuschuss
Große Unternehmen = 0 % Zuschuss
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Telefon: 0351 4910–4910
E-Mail: servicecenternoSpam@sab.sachsen.de
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.