GRW Investitionszuschuss
Ziel
Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden.
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden, aber auch zur Erhöhung der Tarifbindung. Außerdem werden Unternehmen bei der Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse unterstützt und damit im Wettbewerb gestärkt.
Empfänger
kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (Branchenausschlüsse beachten!) sowie gemeinnützige, außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.
Gegenstand der Förderung
Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellter Produkte
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
- Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.
- Investition zur Modernisierung des Produktionsprozesses
- Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten auf dem Gebiet des Tourismus
Bei großen Unternehmen:
- Errichtungsinvestition
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte
- Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
- Erstinvestition zur Diversifizierung durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen
Folgende Fakten müssen gegeben sein:
- es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden
- Sitz/Betriebsstätte des Unternehmens in Sachsen
- Investitionsvolumen von mind. 50.000 € bei Vorhaben in den Landkreisen und 70.000 € bei Vorhaben in den Städten Leipzig, Dresden, Chemnitz
- Erfüllen des Arbeitsplatzkriteriums (mind. 10 % mehr Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens) oder Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag übersteigt mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
- Bei Errichtungsinvestitionen oder dem Erwerb einer stillgelegten/von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten Abschreibungs- und Beschäftigtenkriterium als erfüllt.
- wenn keine Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sondern bestehende gesichert werden, ist ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen
- Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit
- mind. 25 % subventionsfreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (bei mind. 10 % Eigenmitteln)
- Bindung von fünf Jahren nach Abschluss des Vorhabens an Arbeitsplatzziele und Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter
- Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank
- bei Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, muss ein soziales Nachhaltigkeitskriterium vorliegen - entweder Tarifbindung oder Steigerung der Gesamtbruttolohnsumme um jahresdurchschnittlich 2,5 % bis spätestens zum Ende der Mittelbindefrist
- das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Erreichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele (siehe SAB-Vordruck)
Förderfähig sind (sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen):
- die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des zum Vorhaben zählenden Sachanlagevermögens und Wirtschaftsgüter
- Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind; bei großen Unternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 %
- gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, wenn sie beim Leasingnehmer aktiviert werden
- im Falle einer Übernahme die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
- Lohnkosten, die für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplatz) während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallen
Es gelten besondere Kriterien ⇒ Jahresbruttolohnsumme mind. 45.000 € (einschl. Arbeitgeberanteil gesetzlicher Sozialabgaben) ausgehend von einer Vollzeitstelle, förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 80.000 €; Arbeitsplätze müssen entweder mit überdurchschnittlicher Qualifikationsanforderung, hohe Wertschöpfung haben oder in einem Bereich mit besonders hohem techn. Innovationspotenzial sein.
Nicht gefördert werden:
- Grundstückerwerbskosten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- Anschaffungskosten für Fahrzeuge
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn sie im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Bauzeitzinsen
- gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, sofern kein Kauf beabsichtigt ist
- Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
- Nicht unmittelbar mit der Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängende Kosten und Investitionsvorhaben
- Nicht unmittelbar mit der Verbesserung der Energieeffizienz zusammenhängende Kosten und Investitionsvorhaben
- Investitionen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und zur Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage erneuerbarer Energien
Art, Umfang und Höhe
Die Gewährung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die förderfähigen Kosten und in folgende Beihilfehöchstsätze gestaffelt (D- und C-Fördergebieten als Grundfördersatz bei einfachem Nachhaltigkeitsnachweis):
- Kleine Unternehmen 20 %
- Mittlere Unternehmen 10 %
im IHK-Bezirk Leipzig gehören zum C-Fördergebiet die Gemeinden
Bad Düben, Delitzsch, Eilenburg, Laußig, Mockrehna, Mügeln, Oschatz, Schönwölkau, Torgau, Borna, Grimma, Colditz, Kitzscher, Lossatal, Otterwisch, Wurzen
für diese Gemeinden gelten folgende Fördersätze:
- Kleine Unternehmen 35 %
- Mittlere Unternehmen 25 %
- Große Unternehmen 15 %
Für Investitionen über 55.000.000 € gelten herabgesetzte Beihilfehöchstsätze.
Bei Investitionsvorhaben in den Umweltschutz beträgt der Förderhöchstsatz 45 % der förderfähigen Ausgaben (Mehrausgaben bzw. Ausgaben zur Verbesserung des Umweltschutzes).
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Telefon: 0351 4910–4910
E-Mail: servicecenternoSpam@sab.sachsen.de
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.