Gründungszuschuss
Ziel
Sicherung des Lebensunterhaltes und soziale Sicherung in der Zeit nach Existenzgründung, wenn damit die Arbeitslosigkeit beendet wird.
Empfänger
Existenzgründer, die bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III haben (mind. 150 Tage) oder eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach SBG III gefördert worden ist.
Gegenstand der Förderung
Grundsicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung nach der Existenzgründung. Der Gründungszuschuss kann in zwei Teilen gewährt werden.
Art, Umfang und Höhe
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt.
- Teil 1: sechs Monate Zuschuss in Höhe des persönlichen ALG I + Pauschbetrag für SV-Beiträge in Höhe von 300 €/Monat
- Teil 2: für weitere neun Monate 300 €/Monat, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden
Teil 2 kann gewährleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Gegebenenfalls kann eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Verfahren
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hier müssen die Gründerinnen und Gründer nachweisen, dass sie Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit besitzen. Außerdem muss ein tragfähiger Geschäftsplan erstellt und dessen Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
Die IHK zu Leipzig fertigt Stellungnahmen zum Gründungszuschuss an. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin und senden Sie uns zur Vorbereitung folgende Unterlagen:
- Unternehmenskonzept/ Vorhabensbeschreibung
- Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre (Umsatz, Kosten, Ertrag)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- im Einzelfall sind weitere Unterlagen, wie Erlaubnisse, Begründung zu vorangegangenen Geschäftsaufgaben, etc. notwendig.
Zum persönlichen Gespräch benötigen wir Ihre Antragsunterlagen der Agentur für Arbeit sowie die Gewerbeanmeldung.
Die Erarbeitung der fachlichen Stellungnahme ist kostenpflichtig.
Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur sowie bei der regionalen Vertretung der Bundesagentur für Arbeit.
Im Vorfeld der Gründung besteht die Möglichkeit, kostenfrei am regelmäßig stattfindenden Gründerabend der IHK teilzunehmen.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig:
- Stadt Leipzig
StarterCenter
Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-1222
- Landkreis Leipzig
Regionalbüro Grimma
Karl-Marx-Str. 8, 04668 Grimma
Telefon: 03437 760445
Regionalbüro Borna
c/o Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Telefon: 03433 248219
- Landkreis Nordsachsen
Regionalbüro Delitzsch
"Haus der Wirtschaft", August-Bebel-Str. 2, 04509 Delitzsch
Telefon: 034202 34944
Regionalbüro Torgau
"Haus des Handwerks", Breite Str. 19, 04860 Torgau
Telefon: 03421 703086