Gründungsberatung (ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen)
Ziel
Ziel ist es, Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens oder der Unternehmensübernahme zu geben.
Empfänger
Natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen, die sich durch Gründung eines kleinen/mittleren Unternehmens oder durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Sachsen selbstständig machen wollen.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.
Es muss eine der folgenden Vorbildungen nachgewiesen werden
- Berufserfahrung aus vorangegangenen Selbstständigkeit oder Tätigkeit im Management in leitender Funktion (nicht länger als drei Jahre vor Antragstellung)
- Berufliche Aus- und Fortbildung, Meisterausbildung oder abgeschlossenes Studium mit nachweislich kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Fachinhalt (nicht länger als zwei Jahre vor Antragstellung)
- Teilnahme an Formaten, in denen gründungsrelevantes Basiswissen in mind. 15 Unterrichtsstunden vermittelt wurde (nicht länger als 12 Monate vor Antragstellung)
Gegenstand der Förderung
Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen der Gründung.
Insbesondere kann man sich zu folgenden Themen beraten lassen:
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Überarbeitung/Weiterentwicklung des Unternehmenskonzepts
- Markterschließung
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien
- Spezifische Beratungsbedarfe bei Gründungen von Sozialunternehmen, durch Frauen oder mit Migrationshintergrund
Ausgeschlossen sind:
- Erstellung eines Gründungs-/Unternehmenskonzeptes
- Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen
- Beratungen von weniger als zwei Tagewerken
Bis zum Ende der Beratung darf die Gründung oder Übernahme nicht erfolgt sein.
Art, Umfang und Höhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale zu den Beratungskosten, der im Nachgang der Beratung gezahlt wird D. h. die Beratungskosten müssen vorfinanziert werden (keine Erstattung der Mehrwertsteuer).
Der Zuschuss beträgt pauschal 400 Euro pro Tagewerk, Honorare für Beratungen im Zuge von Unternehmensnachfolgen pauschal 500 Euro.
Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Gefördert werden mindestens zwei bis max. zehn Tagewerke.
Die Förderung kann innerhalb von fünf Jahren nur ein Mal beantragt werden.
Verfahren
Anträge werden über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt. Für den Antrag muss u. a. eine positive Beurteilung zur persönlichen und fachlichen Eignung des Gründers und seines Vorhabens durch die IHK/HWK/Landesverband der freien Berufe Sachsen vorliegen.
Bitte vereinbaren Sie für dieses Gespräch einen Termin in der IHK und senden uns zur Vorbereitung folgende Unterlagen zu:
- Antragsunterlagen der SAB
- Grobkonzept (Vorhabensbeschreibung, Markt- und Wettbewerbsbetrachtung sowie erste Planungsrechnungen)
- tabellarischer Lebenslauf
Ab dem Ausstellen der Beratungsempfehlung läuft die zweimonatige Antragsfrist.
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss des Beratervertrages.
Die Beratung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abzurechnen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig:
- Stadt Leipzig
StarterCenter
Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-1222
- Landkreis Leipzig
Regionalbüro Grimma
Karl-Marx-Str. 8, 04668 Grimma
Telefon: 03437 760445
Regionalbüro Borna
c/o Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Telefon: 03433 248219
- Landkreis Nordsachsen
Regionalbüro Delitzsch
"Haus der Wirtschaft", August-Bebel-Str. 2, 04509 Delitzsch
Telefon: 034202 34944
Regionalbüro Torgau
"Haus des Handwerks", Breite Str. 19, 04860 Torgau
Telefon: 03421 703086