Gründerinnenprämie
Ziel
Zu Beginn des Jahres 2025 sind aufgrund der verzögerten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln keine Antragstellungen für die Gründerinnenprämie möglich. Bis zum Ende des Jahres 2024 können aber noch Anträge gestellt werden.
Über die Wiederaufnahme des Bewilligungsgeschehens wird zu gegebener Zeit informiert.
Ziel ist die Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen sowie die geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und der Festigung der selbstständigen Tätigkeit.
Empfänger
Volljährige Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen haben und zu mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sind:
- eigene Migrationserfahrung
- alleinerziehend
- Berufsrückkehrende - mind. sechsmonatige Unterbrechung aufgrund von Kinderbetreuung oder Betreuung pflegebedürftiger Personen innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung
- pflegende Angehörige, die Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten
- überwiegend mitarbeitende Familienangehörige innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung
- unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung
- Gründerinnen, die eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigen
Im Einzelfall können weitere Gründungshemmnisse anerkannt werden, wenn sich diese aus geschlechtsspezifischen Besonderheiten ergeben.
Gründerinnen müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung nachweisen (Lebenslauf, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen für Seminare u. ä.).
Ausgeschlossen sind:
- Studierende und Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen, die förderfähig für Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind
- Vorhaben, bei denen die Zuwendungsempfängerin mehr als 20 Stunden pro Woche einer entgeltlichen Tätigkeit nachgeht
Hinweis:
Gleichartige Leistungen, insbesondere Gründungszuschuss und Einstiegsgeld, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben ist nicht zulässig.
Gegenstand der Förderung
Es handelt sich um eine Projektförderung in Form eines Zuschusses.
Zuwendungsfähig sind als Pauschale je Monat:
- Lebensunterhalt
- Kinderbonus
- Sozialabgaben
Art, Umfang und Höhe
- Zuschuss zum Lebensunterhalt: 1.320 EUR pro Monat
- Kinderbonus: 140 EUR pro Monat und pro Kind
- Zuschuss zu den Sozialabgaben: 300 EUR pro Monat
(entfällt, wenn Gründerin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht)
Die Gründung muss innerhalb der ersten sechs Monate des Bewilligungszeitraumes nachweislich erfolgen. Wird der Nachweis fristgerecht erbracht, werden die Zuschüsse für weitere neun Monate gewährt. Anderenfalls werden die Zahlungen bis zum Nachweis der erfolgten Gründung, maximal sechs Monate, ausgesetzt. Sobald der Nachweis vorliegt, werden ausgesetzte Zahlungen gewährt und die Zuwendung für die weiteren neun Monate in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt.
Liegt auch bis zum Ablauf von 12 Monaten ab der ersten Auszahlung kein Nachweis vor, endet der Bewilligungszeitraum rückwirkend.
Verfahren
Anträge sind online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Einzureichen sind zudem:
- Unternehmenskonzept einschl. wirtschaftliche Kennzahlen
- Lebenslauf
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, berufsständige Kammern, Fachverbände)
Verwendungsnachweis-Verfahren:
- sieben Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraum
- Zwischenbericht (Sachbericht mit Darstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie ein Ausblick bzw. Perspektive des Unternehmens)
- Nachweis der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig:
- Stadt Leipzig
StarterCenter
Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-1222
- Landkreis Leipzig
Regionalbüro Grimma
Karl-Marx-Str. 8, 04668 Grimma
Telefon: 03437 760445
Regionalbüro Borna
c/o Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Telefon: 03433 248219
- Landkreis Nordsachsen
Regionalbüro Delitzsch
"Haus der Wirtschaft", August-Bebel-Str. 2, 04509 Delitzsch
Telefon: 034202 34944
Regionalbüro Torgau
"Haus des Handwerks", Breite Str. 19, 04860 Torgau
Telefon: 03421 703086