Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Ziel
Unterstützung bei der Finanzierung von Beratungen, um die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.
Empfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen gelistet sind
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen. Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Ausgeschlossen sind:
- Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs-, und Steuerfragen zum Inhalt haben
- Ausarbeitung von Verträgen, Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten
- gutachterliche Stellungnahmen
- Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
- Maßnahmen, die mir anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot)
- Beratungen, die gegen geltende Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss zu den Beratungskosten gewährt und beträgt für die Region Leipzig (Landkreise Leipzig und Nordsachsen, Stadt Leipzig) 50 %, max. 1.750 EUR.
Dementsprechend können Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 EUR gefördert werden. Darüber hinaus gehende Beratungskosten sind aus eigenen Mitteln des Antragstellers zu zahlen.
Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören das Honorar und evtl. anfallende Reisekosten. Nicht gefördert werden die Umsatzsteuer und Zertifizierungskosten.
Gefördert werden max. fünf Tagewerke. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden.
Die Förderung kann pro Unternehmen zwei Mal im Jahr und höchstens fünf Mal über die Geltungsdauer des Förderrichtlinie (bis 31.12.2026) in Anspruch genommen werden.
Verfahren
Anträge sind über die BAFA-Antragsplattform zu stellen.
Unternehmen, die noch nicht länger als ein Jahr am Markt sind, müssen ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem Regionalpartner (IHK zu Leipzig) führen. Danach erhalten die Antragsteller ein Bestätigungsschreiben. Das Gespräch darf frühestens drei Monate vor Antragstellung erfolgen, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.