Investitionsprogramm barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle"
Ziel
Im Rahmen des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen »Lieblingsplätze für alle« ist beabsichtigt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft dadurch zu ermöglichen, dass ihnen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden.
Empfänger
Zuwendungsempfänger – Letztempfänger – kann der Betreiber (auch Mieter/Pächter) der öffentlich zugänglichen Einrichtung sein, wenn bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt.
Gegenstand der Förderung
Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich bereitgestellt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für:
Jugend- und Freizeittreffs,
Seniorenbegegnungsstätten,
Stadtteilzentren,
Bibliotheken,
Museen,
Sportstätten des Freizeit- und Breitensports,
Freibäder,
Volkshochschulen.
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme des Letztempfängers sollen im Einzelfall 25.000 Euro nicht überschreiten.
Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Verfahren
Die Bewilligung erfolgt in Höhe einer Pauschale pro Landkreis/Kreisfreier Stadt als Erstempfänger auf Grundlage einer unter Beteiligung des kommunalen Behindertenbeauftragten oder/und -beirates abgestimmten Maßnahmenliste.
Die Pauschale ergibt sich aus einem Sockelbetrag pro Landkreis/Kreisfreier Stadt zzgl. eines Betrages, der sich aus der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in der jeweiligen Gebietskörperschaft ergibt (Stadt Leipzig: 390,3 TEUR; Landkreis Leipzig: 287,5 TEUR; Landkreis Nordsachsen: 269,9 TEUR)
Informationen
Informationen zum Programm finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubaubank – Förderbank
- Kontakt zur Stadt Leipzig (Antragstellung für 2024 ist bis zum 04.10.2023 möglich)
- Kontakt zum Landratsamt Norsachsen, Dezernat Soziales (Antragstellung für 2024 bis zum 30.11.2023 möglich)
- Kontakt zum Landratsamt Leipzig, Kreissozialamt (Antragstellung für 2023 war bis zum 20.07.2023 möglich)