ERP-Gründerkredit StartGeld
Ziel
Zinsgünstige Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln.
Empfänger
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und kleine Unternehmen bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe – im Sinne der KMU-Definition der EU) sowie Angehörige der Freien Berufe (auch Heilberufe).
Eine Förderung ist auch bei einer anfänglichen Nebenerwerbstätigkeit möglich, wenn eine mittelfristige Ausrichtung auf den Vollerwerb erfolgt. Im Falle von Beteiligungen an Unternehmen muss der Erwerber der Unternehmensbeteiligung die Geschäfts- und Unternehmenspolitik aktiv als geschäftsführender Gesellschafter/vertretungsbefugter Vorstand mitgestalten.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gegenstand der Förderung
Unterstützt werden können alle Formen der Existenzgründung und -festigung, also Errichtung, Erwerb sowie Übernahme oder Beteiligung (bei aktiver Mitunternehmerschaft). Ebenso wird die erneute unternehmerische Tätigkeit als „zweite Chance“ ermöglicht.
Mitfinanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Anschlussfinanzierungen und Prolognationen
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
Art, Umfang und Höhe
- Kreditbetrag
max. 125 TEUR und bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten
darüber hinausgehender Kapitalbedarf kann mit Eigenmitteln gedeckt werden. - Zinssatz
ist abhängig von Laufzeit
über die Kreditlaufzeit festgeschrieben
es gilt der Programmzinssatz des Tages der Zusage und dieser orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung - Laufzeit
bis 5 Jahre mit 1 Jahr tilgungsfrei
bis zu 10 Jahre mit 2 Jahren tilgungsfrei - Sicherheiten
80 % Haftungsfreistellung für die Bank
Mitfinanziert werden zum Beispiel:
- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
- Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel
Verfahren
Anträge sind über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.