ERP-Förderkredit KMU
Ziel
Zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgen sowie Vorhaben im In- und Ausland für kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler
Empfänger
Gefördert werden:
- KMU
- Einzelunternehmen und Freiberuflich Tätige
- Gründungen und Nachfolgen, auch im Nebenerwerb
Gegenstand der Förderung
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Nachfolgen und Beteiligungen
nicht förderfähig sind:
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche Vermögensübertragungen
- Neubau von Wohngebäuden
- Entgeltliche Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen
Art, Umfang und Höhe
- Kreditbetrag
bis zu 25 Mio. € - Laufzeit
Investitionen und Übernahmen/Beteiligungen 5, 10 oder 20 Jahre, mit 1, 2 bzw. 3 Tilgungsfreijahren
Betriebsmittel 2 oder 5 Jahre, mit max. einem Tilgungsfreijahr
Warenlager 2 (endfällig), 5 oder 10 Jahren mit 1 bzw. 2 Tilgunsfreijahren - Zinssatz
individueller Zins, der durch die Hausbank ermittelt wird
Unternehmen bis 5 Jahre und Vorhaben in Regionalfördergebieten (dazu gehören u. a. die Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Leipzig) profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz - Sicherheiten
banküblich
Verfahren
Anträge sind über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.