ERP-Beteiligungsprogramm
Ziel
Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Kapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Empfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind vornehmlich
- Kooperationen
- Innovationen
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen, Nachfolgen
Es muss sich um die Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung der Finanzverhältnisse handeln. Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverhältnisse, die vor Antragstellung bereits abgeschlossen wurden sowie Sanierungsfälle.
Art, Umfang und Höhe
- Beteiligungsbetrag
bis 1,25 Mio. EUR (ab 01.10.2023 1,5 Mio. EUR), jedoch nicht mehr als das vorhandene Eigenkapital
mehrfache Inanspruchnahme bis zur Ausschöpfung der Höchstgrenze möglich
in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR - Entgelt
freie Vereinbarung
keine Bereitstellungsprovision - Laufzeit
in der Regel 10 Jahre - Sicherheiten
generell keine Sicherheiten
(Ausnahme: Bürgschaften, Garantien oder vergleichbare Sicherheiten von Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen)
Beteiligungsgeber vereinbart mit seiner Hausbank Form und Umfang der Besicherung
Der Finanzierungsanteil der Refinanzierungskredite beträgt bis zu 100 % der Beteiligungssumme.
Verfahren
Anträge von Unternehmen können nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften gestellt werden.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.