Erneuerbare Energien Standard
Ziel
Zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung bzw. Nutzung.
Empfänger
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller (Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.)
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
Für Vorhaben im Ausland:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Gegenstand der Förderung
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
Außerdem:
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
Art, Umfang und Höhe
Zinssätze und Laufzeiten entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % Auszahlung
- abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Verfahren
1. Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten
Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank . Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit das folgende Bankgespräch schneller zum Ziel führt.
2. Finanzierungspartner finden
Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
3. Kredit beantragen
Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
4. Ihr Kreditantrag wird geprüft
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
5. Kreditvertrag abschließen und starten
Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.
Informationen
Infocenter der KfW
Telefon: 0800 5399001