Erneuerbare Energien Premium
Ziel
Zinsgünstige Finanzierung bzw. Zuschüsse von Vorhaben zur Nutzung von Wärme aus Erneuerbarer Energien.
Empfänger
- Unternehmen
- Privatpersonen und Freiberufler
- Landwirte
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
- Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
- Contractoren (Energiedienstleister)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- in bestimmten Fällen: Unternehmen in Schwierigkeiten
- Hersteller von Anlagen oder von deren Hauptkomponenten
- den Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen
Gegenstand der Förderung
- große Solarkollektoranlagen
- große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- große Wärmespeicher
- große effiziente Wärmepumpen
- Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
Art, Umfang und Höhe
Zinssätze und Laufzeiten
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Für Kommunen gilt ein einheitlicher Produktzinssatz. Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben, keine Aufstockung
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten inklusive Mehrwertsteuer, wenn die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Tilgungszuschuss
Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Für einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Heizungsanlagen stehen um 30 % erhöhte Tilgungszuschüsse bereit. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben, nachdem Sie den Verwendungsnachweis eingereicht haben. Ihre Kreditschuld verringert sich, die Kreditlaufzeit wird kürzer.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Für Kommunaldarlehen gelten die üblichen formalen Voraussetzungen.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Produkt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen und Tilgungszuschuss gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden. Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen. Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination ist möglich mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Bauen" und Erneuerbare Energien - Standard, hier aber nur für Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Verfahren
1. Finanzierungspartner finden
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Finanzierungspartner finden und Termin anfragen
2. Kredit beantragen
Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
3. Ihr Kreditantrag wird geprüft
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
4. Kreditvertrag abschließen und starten
Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.
5. Nachweis einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Durchführung der Arbeiten reichen Sie eine Bestätigung ein, damit wir Ihnen den Tilgungszuschuss gutschreiben können.
Hinweis für Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände
Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände beantragen Ihren Kredit direkt bei der KfW. Bitte füllen Sie die Dokumente unter Formulare und Downloads aus.
Informationen
Infocenter der KfW
Telefon: 0800 5399001