Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme / Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Ziel
Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie. Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.
Empfänger
Antragsberechtigt sind
1. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.
2.
- Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
- Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
3. Nicht-KMU
Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.
Art, Umfang und Höhe
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.
Verfahren
Antragstellung
Die Antragstellung ist ausschließlich über das hierfür beim BAFA eingerichtete Online-Antragsformular möglich. Mit dem Vorhaben, d.h. dem Abschluss eines Leistungsvertrags mit dem Energieberater darf nun (auf eigenes Risiko) begonnen werden.
Erteilung des Zuwendungsbescheides
Das BAFA bewilligt die Förderung durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides.
Durchführung der Maßnahme und Verwendungsnachweis
Anschließend, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist). Hinweis: Die Möglichkeit zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird voraussichtlich ab dem 05.04.2021 bereitgestellt.
Der Verwendungsnachweis muss enthalten:
- Die Verwendungsnachweiserklärung (online Formular)
- Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“
- Ein Energieberatungsbericht, der den Anforderungen des Merkblatts entspricht
- Eine Kopie der von dem Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung
- Einen Zahlungsnachweis, der die unbare Zahlung der Beratungskosten dokumentiert
Informationen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 512 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon 06196 908-1880