Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (LES)
Ziel
Eingliederung förderungsbedürftiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Empfänger
Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen wollen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.
Gegenstand der Förderung
Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung
Art, Umfang und Höhe
Zuschuss bis zu 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von max. 12 Monaten.
Der Leistungsumfang kann für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen erweitert werden.
Der Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers/-in und die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes sind ausschlaggebend für die Förderhöhe und -dauer.
Verfahren
Die Beantragung muss vor Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erfolgen.
Anträge werden nach vorangegangener Beratung ausgegeben und stehen nicht online zur Verfügung.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit sowie bei der regionalen Vertretung der Bundesagentur für Arbeit.