Digitalisierungszuschuss Sachsen
Ziel
Ziel der Förderung ist es, dass das Digitalisierungsniveau von Unternehmen verbessert wird. Unterstützt werden Projekte zur Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie komplexe Projekte (Transformationsprojekte).
Empfänger
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe. Der Sitz des Unternehmens oder der zu begünstigenden Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen sein.
Gegenstand der Förderung
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
- technische Realisierung (Fremdleistungen)
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software (auch Miete, Software as a Service jeweils nur für den Durchführungszeitraum)
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen (Ausgaben für Schulungsmaßnahmen sind begrenzt auf
max. 20 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben) - indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes (z.B. Telefon- und Stromkosten sowie Betriebs- und Wartungskosten, pauschal 7%)
Konkret zählen zu den förderfähigen Projekten Vorhaben aus den Bereichen:
- Geschäftsmodell / Strategie (z.B. Social-Media-Kommunikationskonzepte, Digitale Vertriebskanäle)
- Geschäftsprozess / Organisation (z.B. Digitalisierungsstrategie, Einführung ERP-System, IT- und/oder Datensicherheitskonzepte)
- Informations- und Kommunikationstechniken / Verfahren (z.B. Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, 3D-Druck, Innerbetriebliche Breitbandnetze)
Eine erweiterte Darstellung von Beispielvorhaben sind auf der Website der SAB unter "Häufige Fragen" zu finden.
Hinweise zur Förderfähigkeit von Hard- und Software:
Die Anschaffung muss der Erfüllung des Zuwendungszwecks dienen. Nicht förderfähig sind:
- die Anschaffung einer neuen technischen Grundausstattung (z.B. Notebooks, Drucker, Tastaturen, Telefone, Smartphone etc.) als alleiniger Projektgegenstand.
- der Erwerb von Standard-Software, wie herkömmliche Bürosoftware und Betriebssysteme
Hinweise zur Förderfähigkeit von Internetpräsentationen:
Zuwendungsfähig bei der Verbesserung von bestehenden Webseiten sind ausschließlich Anwendungen, die einen erheblichen unmittelbaren Mehrwert für die betrieblichen Abläufe schaffen (z.B. interaktive Einbindung von Kundeneingaben, Online-Shop mit Anbindung an das Warenwirtschaftssystem).
Nicht förderfähig sind:
- Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe.
- Standard-Shop-Templates ohne zusätzliche Anpassungsdienstleistungen
- Standard-Online-Marketingmaßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing, E-Mail-Marketing, Newsletter und CRM-Systeme für Marketing).
Weitere Ausschlüsse zur Förderung (beispielhaft, eine ausführlichere Übersicht ist im Infoblatt der SAB zu finden):
- Beratungsleistungen
- Ausgaben, die durch die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen
- Eigenleistungen, Personalausgaben
- Schulungen zu Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes
Art, Umfang und Höhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss mit folgender Staffelung je nach Projekt und Unternehmensgröße. Der Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 5.000 Euro.
Heranführungsprojekte (nur für Kleinstunternehmen, wenn noch keine Förderung von Digitalisierungsprojekten erfolgt ist):
- Förderquote: bis zu 60 % auf zuwendungsfähige Ausgaben
- Höhe der zuwendungsfähige Ausgaben: max. 10.000 Euro
Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:
- Förderquote: bis zu 50 % auf zuwendungsfähige Ausgaben
- Höhe der zuwendungsfähige Ausgaben: max. 60.000 Euro
Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
- Förderquote: bis zu 35 % auf zuwendungsfähige Ausgaben
- Höhe der zuwendungsfähige Ausgaben: max. 100.000 Euro
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen (online im Förderportal).
Weitere Hinweise:
- Mit dem Vorhaben kann nach Bestätigung des Eingangs des Förderantrags begonnen werden (auf eigenes Risiko). Es muss nicht auf den Förderbescheid gewartet werden.
- Der Durchführungszeitraum ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
- Nach Abschluss des Förderprojektes ist direkt die nächste Antragstellung möglich
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen sowie Formulare und die Möglichkeiten der Onlinebeantragung finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig ist Jenny Krick oder die Branchenbetreuer.