Digitalisierungsdarlehen
Ziel
Ziel der Förderung ist es, dass das Digitalisierungsniveau von Unternehmen verbessert wird. Damit dies gelingt, werden Digitalisierungsvorhaben unterstützt.
Empfänger
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe. Der Sitz des Unternehmens oder der zu begünstigenden Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen sein.
Gegenstand der Förderung
- Fremddienstleistung für die Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung von Projekten
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software (mit Bezug zum Vorhaben)
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen (mit Bezug zum Vorhaben)
Konkret zählen zu den förderfähigen Projekten Vorhaben aus den Bereichen:
- Geschäftsmodell / Strategie (z.B. Social-Media-Kommunikationskonzepte, Digitale Vertriebskanäle)
- Geschäftsprozess / Organisation (z.B. Digitalisierungsstrategie, Einführung ERP-System, IT- und/oder Datensicherheitskonzepte)
- Informations- und Kommunikationstechniken / Verfahren (z.B. Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, 3D-Druck, Innerbetriebliche Breitbandnetze)
Eine erweiterte Darstellung von Beispielvorhaben sind auf der Website der SAB in der Übersicht "Kriterien für Digitalisierungsvorhaben" zu finden.
Nicht förderfähig sind:
- Vorhaben zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben (z.B. DSGVO)
- Personalkosten
- IKT-Grundausstattung sowie Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons
- Maßnahmen zum Onlinemarketing
Art, Umfang und Höhe
Es handelt sich um ein Darlehen mit folgenden Konditionen:
- Zins 1,5% pro Jahr für JTF-Regionen (hierzu zählen u.a. die Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig sowie Nordsachsen)
- Für Regionen die nicht dazuzählen liegt der Zins bei 2,5%
- Laufzeit 6 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten (vorzeitige Tilgung möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung)
- je Vorhaben können die förderfähigen Ausgaben bei mindestens 30.000 Euro und höchstens 250.000 Euro liegen
- Die Darlehenshöhe liegt bei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für junge (bis 5 Jahre nach Gründung) kleine Unternehmen und bis zu 70 % für etablierte oder junge mittlere Unternehmen (siehe auch KMU Informationsblatt)
Verfahren
Anträge können direkt bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden (online im Förderportal). Es ist zudem geplant, die Antragstellung auch über die Hausbank zu ermöglichen.
Mit dem Vorhaben kann nach Bestätigung des Eingangs des Förderantrags begonnen werden (auf eigenes Risiko). Es muss nicht auf den Förderbescheid gewartet werden.
Das Darlehen kann mit anderen Förderprogrammen wie dem Digitalisierungszuschuss kombiniert werden.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen sowie Formulare und die Möglichkeiten der Onlinebeantragung finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig ist Jenny Krick oder die Branchenbetreuer.