coparion
Ziel
Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen innovativen Unternehmen durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.
Mit dem Fonds wird eine Lücke in der Venture-Capital-Finanzierung bei Start-ups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase geschlossen.
Empfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Technologieunternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind, und ihren Betriebssitz in Deutschland haben. Es gibt keine Branchenbegrenzungen oder -vorgaben.
Kennzeichen eines innovativen Technologieunternehmens sind:
- Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und Einführung dieser in den Markt
- Die neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen unterscheiden sich in ihren wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und bauen auf Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf.
- Entwicklungsanteile den innovativen Kern betreffend werden im Unternehmen erbracht. Bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung für Entwicklungsschritte muss die Spezifikation im Unternehmen selbst erarbeitet worden sein.
- Die Marktchancen sollen ein überdurchschnittliches Umsatz- oder Beschäftigungswachstum erwarten lassen.
Ausgeschlossen sind:
- Kaufpreisfinanzierungen
- Ablösen vorhandener Finanzierungen
- Sanierungsfälle und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Gegenstand der Förderung
offene Beteiligung
stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor) zu wirtschaftlich gleichen Bedingungen
Art, Umfang und Höhe
offene Beteiligung, wenn angebracht auch durch Wandeldarlehen
- Beteiligungsbetrag
max. 10 Mio. €
üblicherweise in mehreren Finanzierungsrunden zu je 0,5 – 3 Mio. € - Laufzeit:
10 Jahre
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen erhalten Sie auf der Internetseite zu coparion
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.