Business-Angel-Bonus
Ziel
Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen in der Frühphasen in Form von Anlaufhilfen für Start-up-Gründungen
Empfänger
Kleine, innovative Unternehmen (Start-ups) in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit Sitz in den sächsischen Fördergebieten des JTF.
Zur JTF-Region gehören:
Mitteldeutsches Revier – Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Stadt Chemnitz
Lausitzer Revier – Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz
Weitere Voraussetzungen sind:
- Eintragung im Handelsregister vor max. fünf Jahren
- Investition durch einen Business Angel zur Einlage frischen Kapitals oder eigenkapitalähnlicher Einlage in Höhe von mind. 50 TEUR
Gegenstand der Förderung
Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung.
Der Zuschuss darf für Personalkosten/-ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben verwendet werden.
Ausgeschlossen sind
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Doppelförderung
Innovationskriterien
- Förderfähigkeit ist durch das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ bescheinigt oder
- innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung hat das Start-up/Gründerteam einen Innovationspreis oder eine Förderung aus einem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, des Bundes oder Freistaates Sachsen erhalten
- ein Start-up ist auch innovativ, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird
klimarelevante Verbesserung von Produkten oder Prozessen
Produkt- oder Serviceinnovation
Weiterentwicklung von Produkten/Dienstleistungen auf neue Einsatzgebiete oder Märkte
Prozessinnovationen
es liegen Schutzrechte in Form von Patenten vor
Das Start-up muss einen Nachhaltigkeitsansatz in Form von ökologischen und sozialen Kriterien verfolgen, wobei jeweils eines der Kriterien zutreffen muss.
Ökologische Kriterien:
- Nachhaltigkeitskonzept wird umgesetzt
- trägt zur Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Ressourceneffizienz bei, erzeugt niedrige Emissionen oder befähigt Dritte dazu
- geschlossene Stoffkreisläufe
- Beitrag zur Anpassung an Folgen des Klimawandels
- auf ökologisch nachhaltige, zukunftsfähige, klimafreundliche und innovative Technologien ausgerichtet
- leistet sonstigen Beitrag zum Umweltschutz
Soziale Kriterien:
- Tarifbindung oder tarifgleiche Vergütung
- Nachwuchsförderung
- Vereinbarkeit Familie und Beruf
- Chancengleichheit
Art, Umfang und Höhe
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses:
- 50 % der förderfähigen Ausgaben
- max. in der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals/eigenkapitalähnlicher Einlage bis zu 400 TEUR
Ein Start-up kann bis zum Erreichen des maximalen Zuwendungsbetrages von 400 TEUR mehrfach Anträge stellen.
Eine Rückzahlungspflicht bezieht sich ausschließlich auf entnommene, nicht thesaurierte Gewinne. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) entspricht dann 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungspflicht beginnt ab 2,5 TEUR.
Verfahren
Anträge sind innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem Business Angel geschlossenen Beteiligungsvertrages bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen.
Auf einen Zwischennachweis wird verzichtet.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis.