Bundesförderung Industrie und Klimaschutz – Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Ziel
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, insbesondere energieintensive Industrien, bei der tiefgreifenden Reduktion von Treibhausgasemissionen. Ziel ist es, durch Investitionen in klimafreundliche Technologien und innovative Prozesse die Emissionen langfristig und dauerhaft zu senken. Zudem werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die neue Technologien zur Dekarbonisierung vorantreiben.
Empfänger
- Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit hohen CO₂-Emissionen
- Unternehmen, die ihre industriellen Produktionsprozesse auf klimafreundliche Technologien umstellen
- Konsortien aus mehreren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die gemeinsam innovative Dekarbonisierungslösungen entwickeln
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur erheblichen und nachhaltigen CO₂-Reduktion in industriellen Prozessen. Dazu zählen:
- Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren (z. B. Elektrifizierung, Wasserstoffnutzung, Kreislaufwirtschaft)
- Ersatz CO₂-intensiver Technologien durch emissionsarme oder -freie Alternativen
- Integration erneuerbarer Energien in industrielle Prozesse
- Optimierung der Energieeffizienz, wenn dies zu einer direkten Emissionsminderung führt
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Dekarbonisierungstechnologien erforschen oder demonstrieren
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung erfolgt in drei Teilmodulen:
Teilmodul 1 – Investitionsvorhaben (AGVO):
- Förderung von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 30 Mio. Euro pro Unternehmen
Teilmodul 2 – Investitionsvorhaben (TCTF):
- Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 200 Mio. Euro pro Unternehmen
Teilmodul 3 – Forschungs- und Entwicklungsprojekte (AGVO):
- Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 35 Mio. Euro pro Unternehmen
Verfahren
Das Förderverfahren erfolgt in mehreren Schritten:
- Einreichung einer Projektskizze beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
- Prüfung der Skizze durch das KEI und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Aufforderung zur Antragstellung, wenn die Skizze positiv bewertet wurde.
- Einreichung des vollständigen Förderantrags
- Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel
Informationen
Aktuelle Bewerbungsfrist: 15. Mai 2025
Weitere Informationen & Antragstellung finden Sie auf kimaschutz-industrie.de