Beteiligung - SBG Sächsische BeteiligungsGesellschaft mbH
Ziel
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können Bürgschaften diese Lücke schließen.
Empfänger
kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Gegenstand der Förderung
Unterstützt werden Unternehmen bei:
- Ihrem Wachstum
- der Nachfolge
- Ihren Innovationen
- der Neuausrichtung
Betriebsmittelkredite können in Form von Bar- als auch Avalkrediten verbürgt werden und sollen der laufenden Unternehmensfinanzierung – auch im Rahmen von Exportgeschäften – dienen. Die Verbürgung einzelner Exportgeschäfte ist nicht möglich.
Ausfallbürgschaften für Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten ist ausgeschlossen. Ebenso die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.
Art, Umfang und Höhe
- Bürgschaftsbetrag
Bürgschaft i. d. R. 100 T€ bis 1 Mio. €, im Einzelfall bis 2,8 Mio. € - Laufzeit
Laufzeit i. d. R. bis 10 Jahre, max. 12 Jahre bei stiller Beteiligung - Konditionen
festes Entgelt zwischen 7 % und 10 % p. a. (außer bei Neuausrichtung - da ist es abhängig vom Chancen-Risikoverhältnis)
gewinnabhängiges Entgelt mind. 2 % p. a.
Antragsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Antragsteller bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartet werden kann.
Der Antragsteller hat alle zumutbaren Kreditsicherheiten anzubieten. Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können, haben grundsätzlich für den zu verbürgenden Kredit eine persönliche Mithaftung in angemessener Höhe zu übernehmen.
Verfahren
Formgebunden über den Kreditgeber oder das Versicherungsunternehmen
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.