BMUB Umweltinnovationsprogramm
Ziel
Mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden gefördert.
Empfänger
Antragsberechtigt sind:
- in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
in bestimmten Fällen: Unternehmen in Schwierigkeiten, siehe auch "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen"
Gegenstand der Förderung
Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Ihr Projekt ist förderfähig, wenn Sie Verfahren großtechnisch erstmalig in Deutschland anwenden oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination einsetzen – Ihr Projekt also Innovationscharakter besitzt. Wichtig ist ebenfalls, dass ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern zu erwarten sind, Ihr Vorhaben Demonstrationscharakter besitzt und eine Multiplikatorwirkung entfalten kann.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage, wenn Sie:
- Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen finanzieren wollen
- Grundstücke erwerben
- Vorhaben umschulden oder nachfinanzieren, die bereits begonnen haben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Art, Umfang und Höhe
Für die Förderung stehen 2 verschiedene Varianten zur Wahl:
1. Investitionszuschuss:
Sie erhalten einen Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beträgt.
2. Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU):
Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Die Konditionen für einen Kredit
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Mehr Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Für natürliche Personen und Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände gilt ein einheitlicher Zinssatz.
Das BMU verbilligt die genannten Zinssätze in der Regel über 5 Jahre. Höhe und Dauer der Zinsverbilligung werden für Ihr Projekt individuell festgelegt.
Kredithöhe und Auszahlung
- Für Ihren Kredit gibt es keinen festgelegten Höchstbetrag.
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt.
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten für Ihren Kredit vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Für Kredite an Kommunen gelten die üblichen formalen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit oder einen Investitionszuschuss. Zinsverbilligungen und Investitionszuschuss gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Informationen zu Beihilfen im Detail
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Verfahren
1. Projektskizze einreichen
Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.
2. Förderung beantragen
- Die Förderung durch einen Investitionszuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW.
- Die Förderung durch einen Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner . Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW.
3. Ihr Antrag wird geprüft
Nach der Prüfung und Entscheidung informiert die KfW Sie umgehend.
4. Fördermittel erhalten und starten
- Einen Investitionszuschuss erhalten Sie direkt ausgezahlt.
- Für den Kredit schließen Sie jetzt einen Vertrag mit Ihrem Finanzierungspartner bzw. als kommunale Gebietskörperschaft direkt mit der KfW.
Informationen
Infocenter der KfW
Telefon: 0800 5399001