Betriebliche Kinderbetreuung
Ziel
Ausbau der betrieblichen Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch finanzielle Förderung
Empfänger
Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Einrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren.
Es sind Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze förderfähig. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert.
Art, Umfang und Höhe
Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Voraussetzung ist u. a., dass der Arbeitgeber sich an den Betriebskosten mit mind. 250 Euro pro Ganztagsbetreuungsplatz im Monat beteiligt.
Die Mittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Öffentliche Mittel der Länder und Kommunen dürfen gleichzeitig zur Deckung der Betriebsausgaben der Plätze eingesetzt werden, sofern dies nicht insgesamt zu einer Überfinanzierung führt.
Verfahren
Zuschüsse sind über die mit der Durchführung des Programms vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung zu beantragen.
Informationen
Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Kronenstraße 6, 10117 Berlin
Telefon: 0800 0000945 (kostenlos)
Telefax: 030 28409210
oder im Internet auf der Seite des Netzwerkes Erfolgsfaktor Familie