Beratungsförderung – Internationals. Rekrutierung und nachhaltige Integration von Internationals durch KMU
Ziel
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche internationale Arbeitskräfte, Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten rekrutieren und nachhaltig binden. Im Rahmen der internationalen Rekrutierung und der Unternehmensintegration kann für die Unternehmen ein Mehraufwand entstehen. Ziel dieser Förderung ist es, die nachhaltige Fachkräftesicherung in KMU durch Beschäftigte aus Drittstaaten zu ermöglichen.
Empfänger
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde sowie Unternehmen, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben. Zudem darf keine Verflechtung zwischen dem Unternehmen und dem Erbringer einer geförderten Leistung bestehen.
Gegenstand der Förderung
Bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten werden unter diesen Bedingungen gefördert:
- Die zweite und dritte Beschäftigung hat höchstens sechs Monate nach der ersten Beschäftigung gestartet.
- Vor der Einreise in Deutschland wurde jeweils ein unbefristeter Vertrag geschlossen.
- Der Arbeitsort ist in Sachsen.
- Die Grundsätze fairer Anwerbung der SAB werden eingehalten (auf der Webseite der SAB einsehbar).
- Die Beschäftigten weisen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens das Sprachniveau B2 oder einen aktuell stattfindende Sprachqualifizierung nach.
Dazu können bis zu drei Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium) von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten unter diesen Bedingungen gefördert werden:
- Das zweite und dritte Ausbildungsverhältnis startet zum gleichen Ausbildungs- oder Studienbeginn wie das erste Ausbildungsverhältnis.
- Vor der Einreise in Deutschland wurde jeweils ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
- Arbeitsort ist in Sachsen.
- Die Grundsätze fairer Anwerbung der SAB werden eingehalten (auf der Webseite der SAB einsehbar).
- Die Auszubildenden oder dualen Studierenden weisen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens das Sprachniveau B2 nach.
- Ein erhöhter Zuschuss ist möglich, wenn sich das Unternehmen im Rahmen einer vorbereitenden Qualifizierungs- und Praktikumsphase zu einer Kostenbeteiligung von 3.000 Euro verpflichtet hat.
Art, Umfang und Höhe
Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Zuschuss für das erste Beschäftigungsverhältnis (Erstantrag):
- Kleinstunternehmen: 8.000 Euro
- Kleine Unternehmen: 6.500 Euro
- Mittlere Unternehmen 5.000 Euro
Zuschuss für das zweite oder dritte Beschäftigungsverhältnis (Folgeantrag):
- Kleinstunternehmen: 7.500 Euro
- Kleine Unternehmen: 6.000 Euro
- Mittlere Unternehmen: 4.500 Euro
Zuschuss für duale Ausbildungs- und Studienverhältnisse:
- Kleinstunternehmen: 4.800 Euro, bei erhöhtem Satz: 7.200 Euro
- Kleine Unternehmen: 3.900 Euro, bei erhöhtem Satz 5.850 Euro
- Mittlere Unternehmen: 3.000 Euro, bei erhöhtem Satz 4.500 Euro.
Verfahren
Die Förderung kann frühestens 6 Monate und spätestens 12 Monate nach Start des Beschäftigungsverhältnisses beantragt werden. Im Rahmen des dualen Ausbildungs- oder Studienverhältnisses kann die Förderung frühestens 6 Monate nach dem Start und spätestens vor dem Ende des ersten Ausbildungs- oder Studienverhältnisses gestellt werden.
1. Ausfüllen und Hochladen des rechtsverbindlich unterzeichneten Antrags im Förderportal der SAB.
2. Hochladen der Unterlagen im Förderportal der SAB:
- Kopie des unterzeichneten Beschäftigungs- oder Ausbildungsvertrags
- Kopie des Sprach-Zertifikats B2 bzw. des Nachweises des aktuell stattfindenden B2-Sprachkurses bei Beschäftigten
- Ggf. Kopie der Vereinbarung über die Vorbereitungsphase mit Höhe der finanziellen Unterstützung bei Auszubildenden und dualen Studierenden.
3. Nach Einreichung erhalten sie eine E-Mail-Bestätigung zum Antragseingang seitens der SAB.
Ein separater Verwendungsnachweis ist zur Auszahlung des Zuschusses nicht erforderlich.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind:
Bei Fragen hilft Ihnen Elisabeth Weiß gerne weiter.
T: +49 341 1267-1119
M: +49 151 12671832
F: +49 341 1267-1420
E: elisabeth.weissnoSpam@leipzig.ihk.de
Bei Fragen hilft Ihnen Yvonne Ruhnau gerne weiter.
T: +49 341 1267-1379
M: +49 151 12671831
F: +49 341 1267-1420
E: yvonne.ruhnaunoSpam@leipzig.ihk.de