Beratungsförderung - Betriebsberatung
Empfänger
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Dazu zählen insbesondere der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, das Handwerk sowie Angehörige der freien Berufe.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Umfang von mindestens fünf Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art.
Des Weiteren werden Zertifizierungsausgaben (Erstzertifizierung), die im Zusammenhang mit der Beratungsleistung stehen, gefördert.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Strategieentwicklung
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Bearbeitung des Inlandsmarkts
- Bearbeitung des Auslandsmarkts
- Digitalisierung und Informationssicherheit
- Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung
- Personalentwicklung
- Fachkräftesicherung
- Unternehmensnachfolge
- Organisationsentwicklung und Change-Management
- Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial)
- Sicherheitsmanagement
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen,
- die der Einführung gesetzlich vorgeschriebener Zertifizierungssysteme dienen,
- die die Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten oder die Erstellung von Software zum Inhalt haben,
- die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden,
- die der Erfüllung gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Pflichten dienen,
- die zu den gewöhnlichen Betriebskosten im Unternehmen gehören, wie z. B. Steuer- oder Rechtsberatung, Werbung,
- die auf die Erlangung öffentlicher Hilfen gerichtet sind,
- die mit einer Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen in Zusammenhang stehen.
Art, Umfang und Höhe
Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Der Standardeinheitskostensatz im „Qualitätssicherungsverfahren“ beträgt 920 Euro pro Tagewerk und im „Direktverfahren“ in Höhe von 800 Euro pro Tagewerk.
- 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungen bei kleinen und Kleinstunternehmen auf Grundlage des Standardeinheitskostensatzes
- 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungen bei mittleren Unternehmen auf Grundlage des Standardeinheitskostensatzes
Darüber hinaus:
- 50 % der zuwendungsfähigen Zertifizierungsausgaben bei kleinen und Kleinstunternehmen oder
- 40 % der zuwendungsfähigen Zertifizierungsausgaben bei mittleren Unternehmen
- maximal 8.000 Euro pro Zertifikat
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
Der Durchführungszeitraum beträgt max. 12 Monate. Es werden bis zu 20 Beratungstage gefördert.
Verfahren
Antragsstelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 10
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
Qualitätssicherer:
Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Otto-Mohr-Straße 9
01237 Dresden
Tel. (03 51) 4 17 50-30
E-Mail: sachsen@ellipsis.de
Internet: http://www.ellipsis.de
RKW Sachsen GmbH
Dienstleistung und Beratung
Freiberger Straße 35
01067 Dresden
Tel. (03 51) 83 22-300
E-Mail: info@rkw-sachsen.de
Internet: http://www.rkw-sachsen.de
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen zum Programm finden Sie hier!
Ansprechpartner
Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.
T: +49 341 1267-1406
M: +49 151 15999456
F: +49 341 1267-1420
E: peggy.hutschenreuternoSpam@leipzig.ihk.de