Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Ziel
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können Bürgschaften diese Lücke schließen.
Empfänger
Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler mit Investitionsort Sachsen
Gegenstand der Förderung
Übernahme von bis zu 90%igen Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für die kurz-, mittel- und langfristige Finanzierung von
- Maschinen, Anlagen
- selbst genutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätige Beteiligungen
- Warenlager
- Betriebsmittel
- Avale
Nicht verbürgt werden bereits ausgereichte Kredite und Sanierungskredite!
Es werden die fachlichen, kaufmännischen Qualifikation des Unternehmers und ein erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept vorausgesetzt.
Art, Umfang und Höhe
- Höchstbetrag
bis zu 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsquote
bis zu 90 % des Kreditbetrags - Bearbeitungsgebühr
nach Bewilligung 1,5 % des Kreditbetrags zzgl. MwSt., max. 15.000 EUR
im Rahmen der Hilfen für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurde die Bearbeitungsgebühr auf die Hälfte gesenkt (0,75 %) - Bürgschaftsprovision
in Abhängigkeit zur Bürgschaftshöhe
80 % = 1,50 %
70 % = 1,30 %
60 % = 1,10 %
p.a. des jeweiligen Kreditbetrags zzgl. MwSt. - Laufzeit
bis zu 15 Jahre
für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre - Sicherheiten
soweit vorhanden – bestmögliche Besicherung, quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter / Risikolebensversicherung
Programm "Bürgschaft ohne Bank"
- Übernahme von Ausfallbürgschaften bis zu 80 % bzw. max. 160 TEUR, Laufzeit max. 15 Jahre (Betriebsmittel = max. 8 Jahre; Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis 23 Jahre)
- Ausfallbürgschaft bei Nachfolgen bis zu 80 % bzw. max. 520 TEUR
- einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 %
- jährliche Bürgschaftsprovision in Abhängigkeit zur Bürgschaftshöhe analog Ausfallbürgschaft (siehe oben)
- Antragstellung direkt bei der Bürgschaftsbank
- Bürgschaftszusage gilt für 12 Wochen – innerhalb dieser Zeit muss eine Finanzierungserklärung der Hausbank vorliegen
Programm "GuW-Bürgschaft"
- Übernahme von Ausfallbürgschaften bis zu 60 % bzw. max. 1,5 Mio. EUR
- Laufzeit max. 20 Jahre
- keine Bearbeitungsgebühr
- Bürgschaftsprovision 1,10 % des val. Kredites zzgl MwSt.
- Antragstellung über die Hausbank an die SAB; Weiterleitung an Bürgschaftsbank
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt je nach Produkt über die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank (GuW-Bürgschaft) oder direkt an die BBS (Bürgschaft ohne Bank).
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der BBS.
Die Bürgschaftsbank ist monatlich zum Sprechtag in der IHK zu Leipzig. Die Terminübersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
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