Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“
Ziel
Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und somit deren nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.
Empfänger
Private Arbeitgeber (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts) mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Arbeitgeber,
- die für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen (§ 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 1, 2 und 4 SGB IX) Ausbildungsplätze in ihrem Betrieb schaffen oder/und
- die schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen einstellen.
Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Menschen mit Behinderung, die auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden und somit inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
Art, Umfang und Höhe
Es sind Prämien von bis zu 5.000 Euro möglich, die sich an unterschiedlichen Bedingungen bemessen.
Bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen werden Fördermittel auf Antrag für die ersten beiden Jahre gewährt. Nach Ablauf von sechs Monaten im ersten Jahr werden bis zu 3.000 Euro ausgezahlt. 2.000 Euro kann es zusätzlich drei Monate vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres geben.
Im Rahmen der Einstellung in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse werden bis zu 5.000 Euro gewährt und je hälftig nach Ablauf der ersten sechs Monate sowie drei Monate vor Ablauf des zweiten Beschäftigungsjahres ausgezahlt.
Für befristete Beschäftigungsverhältnisse, die eine Mindestdauer von einem Jahr aufweisen, werden maximal 2.000 Euro sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Ein sich anschließendes zweites Beschäftigungsjahr kann wiederum mit maximal 2.000 Euro gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt dann drei Monate vor Ablauf des zweiten Jahres.
Verfahren
Die Förderleistungen sind entsprechend bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen (siehe Informationen). Der Antrag ist vom Arbeitgeber vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages zu stellen.
Informationen
Für die Förderung ist die jeweils zuständige Agentur für Arbeit verantwortlich. Dezidierte Informationen zur Förderung können dort erfragt werden.
Für die Stadt Leipzig ist die Agentur für Arbeit Leipzig relevant, für die Landkreise Nordsachsen und Leipzig die Agentur für Arbeit Oschatz. Anfragen können an den Arbeitgeberservice gerichtet werden.
Die Service-Nummer ist für beide Agenturen die 0800 4555520.