Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ziel
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (auch AVGS genannt) sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gefördert werden.
Der AVGS, ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter verpflichtet, einen Träger wie z. B. Bildungsträger die Fortbildung zu zahlen, oder private Arbeitsvermittler eine Erfolgsprämie für seine geleistete Vermittlung zu vergüten.
Die AVGS-Maßnahmen basieren auf drei Säulen:
- MPAV = Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung
- MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z. B. ein Praktikum/Probearbeit
- MAT = Maßnahmen bei einem Träger wie z. B. Umschulungen/Fortbildung/Gründungen
Empfänger
Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten.
Nichtleistungsbezieher – Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug: Diese können wie für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Ermessen des Leistungsträgers auf Antrag erteilt werden.
Art, Umfang und Höhe
Die Bewilligung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfolgt nach dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Innerhalb des Gutscheins wird festgelegt, was die geförderte Maßnahme beinhaltet und welches Ziel damit verfolgt wird. Gründer erhalten im dritten Bereich, „MAT“ ein individuelles, mehrtägiges Coaching durch einen für diese Maßnahme gelisteten und nach AZAV-zertifizierten Berater. Mit diesem Coaching wird die Selbständigkeit gezielt vorbereitet. Für Gründer ist diese Beratung kostenlos. Wichtig ist, dass noch kein Gewerbe angemeldet wurde (auch kein Nebengewerbe) und im Hauptgewerbe gründet wird -> Förderung über den AVGS-MAT nicht möglich.
Gegenstand der Förderung
förderfähige Maßnahmen sind:
Vermittlung von notwendigem Wissen für eine selbständige Tätigkeit (betriebswirtschaftliches und unternehmerisches Know-how)
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Verfahren
Die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können bei den zuständigen Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern/Arge/Optionskommune beantragt werden.