Agrar-Bürgschaft
Ziel
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können Bürgschaften diese Lücke schließen.
Empfänger
Kleine und mittelständische sächsische Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des nicht gewerblichen Gartenbaus (z.B. Baumschulen), für Aquakultur und Fischwirtschaft, für Agrar- und Ernährungswirtschaft und für erneuerbare Energien (außerhalb EEG-Förderung)
Gegenstand der Förderung
Verbürgt werden Programmdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, z. B.
- Erwerb eines Agrarbetriebes
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche
- Nachfolgeregelungen
- Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
- Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen
Art, Umfang und Höhe
- Höchstbetrag
bis zu 1,5 Mio. Euro Kreditsumme bei einer 50 %igen Bürgschaft
bis zu 1,071 Mio. Euro Kreditsumme bei einer 70 %igen Bürgschaft - Bürgschaftsquote
50 oder 70 % - Bearbeitungsgebühr
keine - Bürgschaftsprovision
in Abhängigkeit der Bonitätseinschätzung durch Hausbank - Laufzeit
bis 10 Jahre - Sicherheit
soweit vorhanden, bestmögliche Besicherung
Verfahren
Antragstellung über die Hausbank
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der speziell von den deutschen Bürgschaftsbanken eingerichteten Internetseite zur Agrar-Bürgschaft.