Antrag auf E-Rechnung

Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vom 6. September 2017 vor. Ausgenommen von der Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung sind Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 1.000 EUR.

Die Vorteile von E-Rechnungen gegenüber papierbasierter Rechnungsstellung sind naheliegend. Der Wegfall von Druckarbeiten und Postversand spart Zeit und Geld. So nutzen bereits viele Unternehmen die Möglichkeit, Rechnungen elektronisch als PDF-Dokument zu verschicken. E-Rechnungen mit einem strukturierten Datensatz bieten zudem den entscheidenden Vorteil der Maschinenlesbarkeit, was den Prozess der Rechnungsbearbeitung in der Buchhaltungssoftware vereinfacht und verkürzt.

Rechnungen/Gebührenbescheide der IHK zu Leipzig können Sie als E-Rechnung erhalten. Zunächst jedoch im E-Mail- und ZUGFeRD-Format.

Möchten Sie Rechnungen/Gebührenbescheide in elektronischer Form erhalten, erteilen Sie uns bitte über das Webformular Ihre Zustimmung zum elektronischen Rechnungsversand. Beachten Sie bitte, dass dies nicht für Beitragsbescheide zutrifft.

Ausführliche Informationen zum Thema E-Rechnungen

Antrag auf E-Rechnung

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