Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung
Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühr
Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, so ist diese Erklärung zusammen mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt einzureichen.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuell gültigen Gebührentarif der IHK zu Leipzig. Sie finden diese hier.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.