Rückmeldeverfahren für Corona Soforthilfe-Zuschuss Bund 2020
Die Corona-Pandemie stellte Unternehmen vor enorme Herausforderungen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige.
Mehr lesenDer Handel ist seit Jahren erheblichen Veränderungen unterworfen. Bei den Kunden der Branche haben sich Einkaufsverhalten und Lebensumstände deutlich verändert. Der demografische Wandel hinterlässt weiterhin seine Spuren. Individualität, Preisbewusstsein gepaart mit einer hohen Erwartung an Qualität sowie hohe Mobilität der Kunden sind Trends auf die der Handel reagiert.
Hintergrund
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 (Kassengesetz) und der Neueinfügung von § 146a AO wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträglichen Datenmanipulationen zu schützen. Zugleich wurde eine Belegausgabepflicht eingeführt, um durch einen Abgleich des Bons mit den Aufzeichnungen der Kassensoftware mögliche Manipulationen leichter feststellen zu können.
Zudem wurden Unternehmen gem. § 146a Abs. 4 AO verpflichtet, die eingesetzten Aufzeichnungssysteme und die verwendeten TSEs innerhalb eines Monats nach Anschaffung auf elektronischem Weg dem zuständigen Finanzamt zu melden. Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein elektronisches Meldeverfahren bereitstellen konnte, wurde die gesetzliche Mitteilungsverpflichtung mit dem – nunmehr aufgehobenen – BMF-Schreiben vom 6. November 2019 (Neuveröffentlichung mit BMF-Schreiben vom 18. August 2020) ausgesetzt.
Die Arbeiten der Finanzverwaltung zur Schaffung einer elektronischen Meldemöglichkeit wurden im ersten Halbjahr 2024 nochmals intensiviert, so dass nunmehr zum 1. Januar 2025 eine entsprechende elektronische Meldemöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen wird.
Kassen(systeme)
Die Corona-Pandemie stellte Unternehmen vor enorme Herausforderungen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige.
Mehr lesenAb dem 1. November können Selbstständige, Handwerker:innen, Dienstleister und Unternehmer:innen ihre Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nur noch bei der Gewerbebehörde im Technischen Rathaus, Prager Straße 136 (Haus A, 2. Etage) stellen.
Mehr lesenAb November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen (Unternehmer) eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Ein gesonderter Antrag oder eine Erklärung muss hierfür nicht erklärt bzw. gestellt werden.
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