Wer Transportleistungen anbietet, also Güter von Dritten gegen Entgelt von A nach B mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen über 3,5 Tonnen befördert, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Nach Änderungen der europäischen Berufs- und Marktzugangsregelungen ist im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr seit 21.05.2022 schon ab einem zulässige Höchstmasse (zHm) über 2,5 t eine Gemeinschaftslizenz nötig.
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Voraussetzungen für die nationale Erlaubnis bzw. die EU-Lizenz
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital bzw. die Reserven des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Gesellschafter (Personengesellschaften) nicht weniger als 9.000 EUR für das erste Kraftfahrzeug und nicht weniger als 5.000 EUR für jedes weitere Kraftfahrzeug beträgt. Für Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge bis 3,5 t zum Einsatz bringen, beträgt die finanzielle Leistungsfähigkeit 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt üblicherweise über eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Hausbank. Außerdem müssen in aller Regel Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse sowie gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters sind der Erlaubnisbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (in der Regel ein Auszug aus dem Bundeszentral-, dem Gewerbezentral- und auch dem Fahreignungsregister).
Nachweis der fachlichen Eignung
Die Person, die im Unternehmen die Güterkraftverkehrsgeschäfte leitet (=Verkehrsleiter), muss fachlich geeignet sein. Dies kann der Unternehmer selbst, ein im Unternehmen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter oder auch ein sogenannter Externer Verkehrsleiter sein.
Üblicherweise gelingt der Nachweis der fachlichen Eignung durch das Bestehen der durch die IHK abgenommenen Fachkundeprüfung. Zudem besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, den Nachweis der fachlichen Eignung aufgrund einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung oder einer akademischen Ausbildung nachzuweisen, wobei die Ausbildung bereits vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein muss. Personen, die zwischen Dezember 1999 und Dezember 2009 durchgängig in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs leitend tätig waren, können gegebenenfalls eine sogenannte Praktiker-Regelung in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen: Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Zur fachlichen Vorbereitung ist es Ihnen freigestellt, an einem qualifizierten Kurs teilzunehmen.