Gastronomie

Neue Trends und alte Traditionen prägen den gastronomischen wie auch den touristischen Markt. Viele Ideen seitens der Unternehmen und hohe Erwartungen durch den Gast bestimmen hier den geschäftlichen Alltag. Branchenbedingte Fähigkeiten und Kenntnisse über eine ganze Reihe an Rechtsvorschriften sind dabei eine solide Basis für ein erfolgreiches Agieren in diesem Metier.

Rückverfolgbarkeit

Am 1.9.2022 trat eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes in Kraft. Der §44 ABS.3 regelt, dass den amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden nach Aufforderung, Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln innerhalb von 24 Stunden auf elektronischem Weg zu übermitteln sind. 

Seit dem 31.12.2022 muss diese Information in einem maschinenlesbaren Format an die Behörden übertragen werden. Wir empfehlen daher, Ihre Unterlagen papierlos zu gestalten und so zu aktualisieren, dass sie den zukünftigen Anforderungen genügen. Vorerst ist der Eintrag in eine Excel-Liste sinnvoll. Vorlagen zum Download und Informationen zu Formaten stehen noch nicht zur Verfügung. 

Weitere Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln finden Sie hier

Diese Regelung betrifft alle Lebensmittelunternehmen. Dazu gehören auch Restaurants, Hotels, Imbissbetriebe, Caterer und Kantinen. 

Wichtige Regelungen für Gastronomie und Beherbergungsgewerbe

Die Gastronomie unterliegt einer Reihe von spezifischen Regelungen, die es als Unternehmer unbedingt zu beachten gilt. Die wichtigsten sind:

Die Broschüre "Das 1x1 der Gastronomie" der DIHK bietet neben den zum Teil landesspezifischen Regelungen einen anschaulichen Überblick über wesentliche lebensmittelrechtliche und gaststättenrechtliche Sachverhalte, die Grundlage für jeden Gastwirt sind. In der Leseprobe erfahren Sie die Themen im Detail. Die gebundene Broschüre erhalten Sie über den DIHK-Verlag.

Freisitze und Biergärten

Sondernutzungsgebühren werden in der Regel dann fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten. Gastronomen, die Freisitze anbieten möchten oder Imbisswägen aufstellen, müssen hierfür eine Genehmigung beantragen.

Lebensmittelrecht in der Gastronomie

Das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sowie das Infektionsschutzgesetz regeln alle Maßnahmen, die für die Sicherheit der Lebensmittel getroffen werden müssen. Der Gastronom muss neben der Basishygiene und einer guten Herstellungspraxis auch über ein geeignetes Kontrollsystem verfügen. Neben diesen Anforderungen und Pflichten, die sich aus der Gesetzgebung ergeben, finden Gastronomen in unserem Merkblatt für lebensmittelrechtliche Anforderungen und ihre Umsetzung in der Gastronomie auch Dokumentationsprotokolle, die sie für die tägliche Arbeit nutzen können.

Weiterführende Informationen bietet die Publikation "Basiswissen Lebensmittelhygiene in der Gastronomie" der DIHK - ein praktischer Leitfaden für den gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln. In der Leseprobe erfahren Sie die Themen im Detail. Die gebundene Broschüre erhalten Sie über den DIHK-Verlag.

GEMA-Tarife im Gastgewerbe

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Gaststättenbetreiber, Hotels und Diskothekenbetreiber sind verpflichtet, für die Nutzung der Musik einen unternehmensbezogenen Beitrag für die Nutzung dieser Rechte zu bezahlen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der GEMA.


Aktuelles für die Branche:

Auszug aus Gewerberegister: Antrag künftig in Gewerbebehörde

Aktuelles | 16.10.2024

Ab dem 1. November können Selbstständige, Handwerker:innen, Dienstleister und Unternehmer:innen ihre Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nur noch bei der Gewerbebehörde im Technischen Rathaus, Prager Straße 136 (Haus A, 2. Etage) stellen.

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Wirtschafts-Identifikationsnummer

Aktuelles | 16.10.2024

Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen (Unternehmer) eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Ein gesonderter Antrag oder eine Erklärung muss hierfür nicht erklärt bzw. gestellt werden.

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Für mehr Markttransparenz: IHK zu Leipzig veröffentlicht Mietübersicht für Gewerbeimmobilien

Aktuelles | 11.09.2024

+++ Leipziger Immobilienmarkt unter Ostdeutschlands Spitzenreitern +++ Mietübersicht in Kooperation mit renommierten Immobiliendienstleistern erstellt +++ Wertvolle Orientierungshilfe für Unternehmen, Existenzgründer und Eigentümer +++

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