Aktuelle Meldungen
Erinnerung – Ab Januar 2024 müssen Versicherungsvertreter, -vermittler und –makler mit eigener Erlaubnis im Geldwäscheportal der FIU goAML gemäß § 2 Geldwäschegesetz (GWG) registriert sein, sofern sie Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr vermitteln. Die Registrierung ist Pflicht, auch wenn sie noch keine Verdachtsmeldung abgeben wollen.
Die Mitwirkungspflicht beinhaltet, dass der Versicherungsvertreter, -vermittler oder -makler ein Risikomanagement eingerichtet hat, spezifische Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten erfüllt sowie bei Verdacht auf Geldwäschegeschäft eine Meldung über das goAML-Portal abgibt. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Landesdirektion Sachsen.
Änderungen bei den Informationspflichten des Versicherungsvermittlers
Zum 01.12.2021 wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Dies wirkt sich auf die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. §§ 15, 16 VersVermV aus. Nach § 15 VersVermV muss ein Versicherungsvermittler oder -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt u.a. folgende Angaben nach Maßgabe des § 16 VersVermV Folgendes mitteilen:
Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist. Die Telefonnummer der gemeinsamen Stelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV lautet: 0180 600 58 50.
Die Bundesnetzagentur hat seit dem 01.12.2021 einheitliche Entgelte für die Anrufe aus allen Fest- und Mobilfunknetzen festgelegt. Die Entgelte sind bei jeder Nennung oder Bewerbung von (0)180 Service-Diensten anzugeben. Die Preisangabe für eine (0) 180-6er-Rufnummer ist dann gesetzeskonform, wenn sie wie folgt lautet: „0,20 €/Anruf“. Folgende Angaben bezüglich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV sind mitzuteilen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Hinweis:
Der ehemalige Zusatz „Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf“ entfällt und ist zu streichen!
Gemäß dem neu gefassten § 109 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) muss der Hinweis des zu zahlenden Höchstpreises bei der Inanspruchnahme des Dienstes, zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, eindeutig ersichtlich angegeben werden.
Wichtige Regelungen
Die Finanz- und Versicherungswirtschaft ist ein sehr reglementierter Wirtschaftszweig.
Wichtige Regelungen sind hier:
Die Sachkundeprüfung
Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" finden Sie hier.
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