Wie läuft das Geschäft? Neue Konjunkturumfrage
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Mehr lesenBewachung im Sinne des Bewachungsgewerberechtes (§ 34 a GewO) ist eine Tätigkeit, die auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von fremden Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtet ist.
Bewachung ist aktive Obhutstätigkeit – gegebenenfalls unter Nutzung technischer Hilfsmittel. Also nicht nur ein Beobachten oder Ermitteln. Die Tätigkeiten reichen von der Fluggastkontrolle, Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und Militäranlagen oder Krankenhäusern. Auch neuere Dienste, wie z. B. Homesitting- oder Haushüter-Agenturen können unter Umständen erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeiten sein.
Ein Erlaubnisinhaber kann eine natürliche Person sein (Einzelunternehmer, Gesellschafter der GbR, die geschäftsführenden Gesellschafter bei Personenhandelsgesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, KG und OHG) – oder eine juristische Person (GmbH, AG). Sollte es sich um eine juristische Person handeln, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen beizubringen.
Bitte beachten Sie: Bei einer OHG sind grundsätzlich alle Gesellschafter unterrichtungspflichtig, bei einer KG nur der persönlich haftende Komplementär.
Voraussetzungen für die Erlaubnis gemäß § 34 a GewO
Den Antrag zur Erlaubnis erhalten Sie bei den Erlaubnisbehörden an Ihrem Geschäftssitz:
Stadt Leipzig
Ordnungsamt Haus A
Prager Straße 136
04317 Leipzig
Telefon: 0341 1238966
Telefax: 0341 1238955
E-Mail: ordnungsamtnoSpam@leipzig.de
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen Ordnungsamt Haus B
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
Telefon 034202 988-5326/28/29
Telefax 03421 758 85 5355
E-Mail: infonoSpam@lra-nordsachsen.de
Landkreis Leipzig
Landratsamt Landkreis Leipzig
Ordnungsamt
Stauffenbergs. 4 Haus 2
04552 Borna
Telefon 03433 241-3740
Telefax 0 3433 241-3704
E-Mail: infonoSpam@lk-l.de
Gesetze und Verordnungen
§ 34a Gewerbeordnung
Verordnung über das Bewachungsgewerbe
Waffengesetz
Seit dem 1. Juni 2019 wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das nationale Bewacherregister geführt. Darin werden die Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und des Wachpersonals sowie die Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit erfasst. Sie sind damit aktuell und elektronisch auswertbar und dienen zur verbesserten Umsetzung des Bewachungsrechts.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zum Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Informationen zur Sachkunde Bewachung
Der Leitfaden "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe“ (304 Seiten, DIN A5) vermittelt sämtliche Grundkenntnisse, die für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterrichtungsverfahren bzw. an der Sachkundeprüfung vorhanden sein müssen. Preis 19,00 €, zum Internet-Bestellshop
Geeignete Vorbereitungsseminare finden Sie in folgenden Weiterbildungsportalen:
Weiterbildungsinformationssystem (WIS)
KURS.net der Agentur für Arbeit.
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