Vergütung der Sachverständigen im Gerichtsverfahren ab 01.06.2025 um 9 % erhöht.
Neue Stundensätze für Sachverständige
Mit Stellungnahme vom 8. Juli 2024 zum Referentenentwurf hatten die IHKs mit der DIHK eine Erhöhung der Stundensätze zwar begrüßt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Stundensätze um 9 % nicht die tatsächliche Erhöhung der aktuell marktüblichen Vergütungen abbildet. Zudem wurde auf weitere Punkte aufmerksam gemacht, wie die notwendige Abschaffung des „Justizrabatts“, die fehlende Abrechnungsmöglichkeit des elektronischen Behörden- und Organisationspostfachs, eine bisher im Gesetzesentwurf fehlende Erhöhung der Nebenkosten (wie bspw. der Kilometerpauschale) und letztlich die Möglichkeit der Einführung einer pauschalen Abrechnungsmöglichkeit im § 7 JVEG.
Am 31.01.2025 hatte der Bundestag sodann das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025) beschlossen. Der Bundesrat hat am 21.03.2025 zugestimmt, so dass das neue KostBRÄG 2025 am 01.06.2025 in Kraft treten kann.
Nachdem es zunächst so aussah, als ob die Änderung überhaupt nicht kommen würde, sind wir nun erfreut, dass wenigstens die Stundensätze für Sachverständigenleistungen nach Teil 1 der Anlage 1 zum JVEG um 9 % angehoben wurden.