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International | 07.04.2025

Indien - neue Zertifizierungsverordnung für exportierte Maschinen

Die indische Regierung hat neue Zertifizierungsanforderungen für Maschinen und elektrische Ausrüstungen festgelegt. Diese Verordnung tritt voraussichtlich am 28. August 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards in Indien an internationale Normen anzupassen.

Anwendungsbereich der Verordnung

Die Verordnung betrifft eine breite Palette von Maschinen und elektrischen Geräten, einschließlich deren Baugruppen, Unterbaugruppen und Komponenten. Für diese Produkte ist eine Zertifizierung durch das Bureau of Indian Standards (BIS) erforderlich, um den indischen Markt zu bedienen. Auch Zulieferer von Unternehmen, die nach Indien exportieren, sind betroffen.

Wichtig: Nur Hersteller können die BIS-Zertifizierung beantragen, nicht Händler oder Importeure. Ein Europäisches CE-Kennzeichen allein reicht nicht aus, um die Anforderungen in Indien zu erfüllen.

CE-Kennzeichnung: Kein Ersatz für BIS

Obwohl die CE-Kennzeichnung ein hohes Sicherheitsniveau gemäß EU-Richtlinien bescheinigt, genügt diese allein in Indien zukünftig nicht mehr als Marktzugangsvoraussetzung. Die indischen Behörden fordern den Nachweis der Produktkonformität nach eigenen Standards mit entsprechender BIS-Zertifizierung. Eine CE-Kennzeichnung kann im Zertifizierungsprozess unterstützend wirken, ersetzt aber nicht die Pflicht zur BIS-Zulassung.

Kein Verzicht durch den Kunden möglich

Auch wenn ein indischer Kunde schriftlich erklärt, dass ihm eine CE-Zertifizierung ausreicht, befreit das nicht von der BIS-Pflicht. Die Verordnung ist gesetzlich bindend. Produkte ohne BIS-Zertifizierung dürfen nicht eingeführt, verkauft oder in Betrieb genommen werden.

Empfehlungen für Exporteure und Zulieferer von Exporteuren

Unternehmen, die Maschinen und Anlagen nach Indien liefern möchten, sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte unter die Verordnung fallen, den BIS-Zertifizierungsprozess rechtzeitig einleiten und gegebenenfalls Unterstützung von lokalen Partnern, wie den Industrie- und Handelskammern, dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. oder spezialisierten Beratern anfragen.

Webinar informiert über Anforderungen

Das Webinar der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH in Zusammenarbeit mit der IHK zu Leipzig „Neue Zertifizierungspflichten im Maschinen- und Anlagenbau für den indischen Markt“ am 26. Juni 2025 von 14:00 - 15:30 Uhr informiert über den aktuellen Stand der Anforderungen und gibt Hinweise zur Beantragung und praxisnahen Umsetzung des Zertifizierungsprozesses.

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Porträt von Natalia Kutz