Für mehr Markttransparenz: IHK zu Leipzig veröffentlicht Mietübersicht für Gewerbeimmobilien
+++ Leipziger Immobilienmarkt unter Ostdeutschlands Spitzenreitern +++ Mietübersicht in Kooperation mit renommierten Immobiliendienstleistern erstellt +++ Wertvolle Orientierungshilfe für Unternehmen, Existenzgründer und Eigentümer +++
Leipzig, 11. September 2024. Die IHK zu Leipzig hat in Zusammenarbeit mit acht renommierten Immobiliendienstleistern die „Mietübersicht Gewerberäume in der Stadt Leipzig 2024“ veröffentlicht. Damit erhalten Eigentümer, Gewerbemieter, Immobilienmakler, Projektentwickler, Gutachter und öffentliche Institutionen eine Grundlage für Beurteilungen und Entscheidungen beim Mieten und Vermieten von Gewerberäumen.
Unter www.leipzig.ihk.de/mietuebersicht sind in mehreren Übersichtstabellen auf der Ebene der einzelnen Stadtbezirke Preisspannen der Durchschnittsmieten sowie die Spitzenmieten zu folgenden gewerblichen Nutzungen dargestellt:
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Büro/Praxis
- Gewerbe/Industrie (Logistik, Produktion, Lager)
Eine besondere Stellung nimmt der Bereich der Leipziger Innenstadt ein, wo einzelne herausragende Lagen näher betrachtet werden.
Der Standort Leipzig ist von einem dynamischen wirtschaftlichen Wachstum geprägt und der Leipziger Immobilienmarkt gehört im ostdeutschen Vergleich zu den Spitzenreitern. Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, einen Beitrag zur Markttransparenz zu leisten.
Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig.
Mietübersicht vereinfacht Orientierung für Gewerbe
Neben neu ausgewiesenen Flächen und Neubauten spielen auch Verdichtung und die Wiederverwendung bestehender Standorte und Immobilien eine Rolle. Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage hat auch direkten Einfluss auf Kaufpreise und Gewerbemieten. Flächenverfügbarkeit sowie wettbewerbsfähige Preise bzw. Mieten gehören zu den wesentlichen Entscheidungskriterien für Unternehmen, die sich in und um Leipzig ansiedeln wollen.
In der Praxis ist derzeit wahrnehmbar, dass insbesondere bei kleinteiligen Gewerbeflächen für kleine und mittelständische Unternehmen nur eine geringe Angebotsdichte vorhanden ist. Dies wirkt sich entsprechend auf Kaufpreise und Mieten aus. Mit dem Stadtentwicklungsplan Wirtschaftsflächen (STEP), an dessen Erarbeitung die Wirtschaftskammern mitwirken, verbinden sich vielfältige Erwartungen an die Entwicklung bestehender und künftiger Gewerbe- und Industriestandorte in Leipzig.
„Passgenaue Angebote für die Nachfrage an Gewerbe- und Industrieflächen müssen auch in Zukunft vorhanden sein. Entsprechend sind kommunale und private Flächenbevorratung für Ansiedlungen notwendig. Der künftige Stadtentwicklungsplan Wirtschaftsflächen muss so ausgestaltet sein, dass damit ein verlässliches Instrument für die nachhaltige und flächeneffiziente Entwicklung von Gewerbeflächen vorhanden ist.“ ergänzt Dr. Magerl.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig:
Die IHK zu Leipzig vertritt die Gesamtinteressen von über 67.600 kammerzugehörigen Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig). In allen Unternehmenslagen, von Gründung über Expansion und Krisenbewältigung bis hin zur Nachfolgeregelung, ist die IHK erster Ansprechpartner für Industrie, Bau und Landwirtschaft, Handel, Verkehr und Logistik, Dienstleistungen sowie Gastronomie und Tourismus. Sie setzt sich für einen gesunden und zukunftsfähigen Wirtschaftsraum ein und versteht sich deshalb nicht nur als praxisorientierter Unternehmensdienstleister, sondern auch als kritischer Partner der Politik.
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft nimmt die IHK zu Leipzig, neben gewerblicher Interessenvertretung und freiwilligen Serviceaufgaben, öffentliche Pflichtaufgaben wahr. Hierzu zählt unter anderem die Organisation und Überwachung der beruflichen (Aus-)Bildung, einschließlich der Prüfungen.
Die Arbeit der IHK wird durch die Vollversammlung, das von den Mitgliedern demokratisch gewählte „Unternehmerparlament“, bestimmt. Sie entscheidet über Fragen, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dies erfolgt, um die Gesamtwirtschaft zu fördern und dabei wirtschaftliche Interessen einzelner Gewerbezweige abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.