Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.