befugt, als öffentlich bestellter Sachverständiger auf dem genannten Sachgebiet tätig zu werden und wird hierfür in dem erforderlichen Umfang freigestellt.
die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger unter Einhaltung der Pflichten aus der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, insbesondere unabhängig, frei von fachlichen Weisungen und persönlich ausüben kann. Er kann schriftliche Leistungen selbst unterschreiben und mit dem Sachverständigenrundstempel versehen. Der Widerruf dieser Freistellung kann nur gegenüber der IHK erklärt werden.