Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung
Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen
zur Berücksichtigung besonderer Belange behinderter Menschen bei Prüfungen
Bitte beachten Sie: Sie müssen den Antrag spätestens mit der Anmeldung bzw. mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung einreichen!
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.