F_02_10 | Geschäftsfeld Recht und Steuern

Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

gemäß § 36 Gewerbeordnung

+++shared | Anleitung Druckformular

Mit unseren barrierefreien Druckformularen können Sie unsere unterschriftpflichtigen Formulare bequem online ausfüllen und als PDF drucken:

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Senden Sie das ausgedruckte Formular mit Unterschrift per Mail, Fax oder Post an die auf der Seite genannten Kontaktperson.

Senden Sie die das ausgedruckte Formular mit Unterschrift per Mail, Fax oder Post an die auf der Seite genannte Kontaktperson.

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig

+++shared | öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
+++shared | I. Personalien

I. Personalien

+++shared | II. Anschrift zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit

II. Anschrift zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit

Haben Sie noch weitere Niederlassungen für Ihre Sachverständigentätigkeit?

F_02_10 | III. Angaben zur Sachverständigentätigkeit

III. Angaben zur Sachverständigentätigkeit

In welcher Form üben Sie Ihre Sachverständigentätigkeit aus?
(*60 % und mehr aller Einkünfte stammen aus der Sachverständigentätigkeit)
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Schalten Sie zur Vorbereitung Ihrer Gutachten (z. B. Ortsbesichtigung) sachkundige Hilfskräfte (ausgenommen Schreibkräfte) mit ein?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
als
In den letzten zwei Jahren habe ich die nachstehende Anzahl Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet erstellt für
Haben Sie Gutachtenaufträge zurückweisen müssen?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Entfällt mehr als ein Drittel Ihrer Gutachten auf Aufträge eines einzigen privaten Auftraggebers?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.

Ich verfüge über folgende Spezialkenntnisse

Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch das Haftungsrisiko aus Ihrer Sachverständigentätigkeit abdeckt?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Liegen bei Ihnen Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes vor, die Ihre Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf dem beantragten Sachgebiet einschränken oder einschränken können?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Sind Sie Mitglied in Berufsverbänden, Fachorganisationen usw., die im Zusammenhang mit Ihrer Sachverständigentätigkeit stehen?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
F_02_10 | IV. Wirtschaftliche Verhältnisse / Vorstrafen

IV. Wirtschaftliche Verhältnisse / Vorstrafen

Sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Haben Sie persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens jemals eine Vermögensauskunft gemäß § 802 c ZPO (früher Eidesstattliche Versicherung/Offenbarungseid) abgegeben oder ist Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gemäß § 802 g ZPO (früher Eidesstattliche Versicherung/Offenbarungseid) angeordnet worden?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Haben Sie persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens jemals Antrag gestellt auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist ein derartiges Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden (Eintrag im Schuldnerverzeichnis
gemäß § 882 b ZPO)?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Sind Sie vorbestraft oder ist bzw. war ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie anhängig?
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
F_02_10 | Erläuterungen & Unterschrift

Erklärungen des Antragstellers

Ich versichere hiermit, dass die vorstehend gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Des weiteren bin ich mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben die Ablehnung meines Antrags auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung bzw. – im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung und Vereidigung – den/die Widerruf/Rücknahme der öffentlichen Bestellung zur Folge haben kann.

Weiterhin erkläre ich, dass die als Anlage eingereichten Gutachten selbständig und persönlich ohne Mitwirkung Dritter gefertigt wurden.

Kostenübernahmeerklärung

Mir ist bekannt, dass das Bestellungsverfahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachver-ständigen bei der Industrie- und Handelskammer mit Kosten verbunden ist.

Ich verpflichte mich, neben den Gebühren für die erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung gemäß der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig in der jeweils gültigen Fassung, die zusätzlichen durch meine fachliche Überprüfung entstandenen Auslagen – unabhängig vom Ergebnis der berprüfung – zu bezahlen. Ich bin bereit, auf Anforderung auf die zu erwartenden Auslagen einen Vorschuss an die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zu bezahlen.

Informationspflichten der IHK zu Leipzig gem. Art. 13 DSGVO gegenüber Antragstellern auf erneute öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

    Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitteilungsblatt (IHK-Magazin) der IHK zu Leipzig ein.

  2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Sie haben bei der IHK zu Leipzig einen Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gestellt. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag durchführen und im Falle einer erneute öffentlichen Bestellung unsere gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer erneuten öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitteilungsblatt (IHK-Magazin) der IHK zu Leipzig sowie unter www.svv.ihk.de und im regionalen Sachverständigenverzeichnis veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK zu Leipzig Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können.

    Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:

    1. Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:
      Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5(2), 19, 20 Sachverständigenordnung (SVO) der IHK zu Leipzig
    2. Bekanntmachung und Erlöschen der erneuten öffentlichen Bestellung in dem Mitteilungsblatt (IHK-Magazin)
      der IHK zu Leipzig
      Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 (2) SVO der IHK der IHK zu Leipzig
    3. Veröffentlichung der Kontaktdaten im Internet: Art. 6 (1) a) DSGVO
    4. Benennung der Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen):
      Art. 6 (1) c) DSGVO
  3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    1. Daten nach Ziffer 2.a)
      • Mitarbeiter der IHK zu Leipzig
      • Auftragsverarbeiter der IHK zu Leipzig
      • Sachverständigenausschuss der IHK zu Leipzig und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 (2) SVO der IHK zu Leipzig
    2. Daten nach Ziffer 2.b)
      • Alle Abonnenten des Mitteilungsblattes (IHK-Magazins) der IHK zu Leipzig
    3. Daten nach Ziffer 2.c)
      • Allgemeinheit mit Zugang zum Internet
    4. Daten nach Ziffer 2.d)
      • Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen
  4. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
    Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der EU/EWR verarbeitet. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne.
  5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Im Falle der erfolglosen Antragstellung werden die Daten spätestens 5 Jahre nach Erhebung gelöscht. Im Falle der erfolgreichen erneuten öffentlichen Bestellung und Vereidigung werden die Daten unbegrenzt gespeichert.
  6. Betroffenenrechte

    Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.

    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Leipzig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

    Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördlichen Datenschutz-beauftragte der IHK zu Leipzig.

  7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK zu Leipzig.

    Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK zu Leipzig Ihren Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer öffentlichen Bestellung könnte die IHK zu Leipzig diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK zu Leipzig gem. 23 SVO widerrufen.

    Weitere Hinweise zu unseren Aufgaben und zur Verarbeitung Ihrer Daten dafür finden Sie unter www.leipzig.ihk.de/datenschutz.

Datenschutzrechtliche Einwilligung:

Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Titel, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bestellungstenor sowie Bestellungskörperschaft) in das elektronische Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de und in das gedruckte sächsische Sachverständigenverzeichnis der IHK zu Leipzig aufgenommen werden und damit für jedermann über das Internet einsehbar sind.

Bitte ankreuzen
Die Auswahlfelder können über die Pfeiltasten bedient werden.
Hinweis: Wenn Sie „Nein“ ankreuzen, erscheinen Sie weder im Sachverständigenverzeichnis noch im gedruckten sächsischen Sachverständigenverzeichnis der IHK zu Leipzig.

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit formlos gegenüber der IHK zu Leipzig (Goerdelerring 5, 04109 Leipzig, 0341 12671311 oder unter woehlermann@leipzig.ihk.de) widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung hätte zur Folge, dass Ihre vorstehend genannten Daten sowohl aus dem Sachverständigenverzeichnis als auch aus dem gedruckten sächsischen Sachverständigenverzeichnis gelöscht werden.

Achtung: Zu diesem Formular gehören eine oder mehrere Anlagen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie auch diese zur Kenntnis nehmen und, wenn zutreffend, ebenfalls ausfüllen und drucken.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  1. Lebenslauf mit 1 Passbild (digital/Papier) inkl. detaillierter Angaben über den Erwerb der Kenntnisse auf dem beantragten Sachgebiet sowie vollständige Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der Sachverständigentätigkeit bis heute
  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde im Original gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)
  3. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde im Original gemäß § 150 Abs. 5 GewO (nur erforderlich, bei gewerblicher Tätigkeit)
  4. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen Ihres zuständigen Finanzamtes im Original (gemäß Gültigkeitsdatum).
  5. Kopie der Berufshaftpflichtversicherung nach § 15 Abs. 2 SVO
  6. zwei selbst erstellte Gutachten, die die besondere Sachkunde deutlich machen und das beantragte Sachgebiet abdecken – ein Privatgutachten und ein Gerichtsgutachten
  7. Gutachtenjournal der letzten 5 Jahre nach § 14 SVO
  8. Weiterbildungnachweise (2 Tagesseminare pro Jahr) soweit nicht bereits vorgelegt
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Wöhlermann gerne weiter.

T: +49 341 1267-1311
M: +49 151 12670023
F: +49 341 1267-1422
E: peggy.woehlermann@leipzig.ihk.de