3. Wahlqualifikationseinheiten
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Buchhändler/Buchhändlerin sind die ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten bei der Prüfung zu berücksichtigen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung benötigen wir die von Ihnen im betrieblichen Ausbildungsplan festgelegten Wahlqualifikationseinheiten.
Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildungsverordnung werden gesondert geprüft und bescheinigt. Das Ergebnis der Abschlussprüfung bleibt unberührt.