Änderung der Wirtschaftssatzung Geschäftsjahr 2024
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat am 18. März 2025 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), in seiner zuletzt gültigen Fassung, und der Beitragsordnung, in der jeweils gültigen Fassung, folgende Änderung zur Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2024 (1. Januar bis 31. Dezember) beschlossen:
Die Wirtschaftssatzung wird in Punkt II. 5. wie folgt neu gefasst:
Wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, so sind 90 Prozent des Gewerbeertrages Bemessungsgrundlage für die Umlage und die Staffelung des Grundbeitrages. Wird ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt, dann sind Bemessungsgrundlage für die Umlage und den Grundbeitrag 90 Prozent des nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Bemessungsgrundlage für den Grundbeitrag für IHK-Zugehörige nach Ziffer II. 3.7. und II. 3.8. sind 90 Prozent der Umsatzgröße, der Bilanzsumme und der Anzahl der Arbeitnehmer.
Alle übrigen Punkte der Wirtschaftssatzung 2024 bleiben unverändert.
Leipzig, 18. März 2025
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer
Die vorstehende Änderung der Wirtschaftssatzung 2024 wird hiermit ausgefertigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Leipzig, 18. März 2025
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer