Die Komplexität gesetzlicher Auflagen, dazu viele Gebote und Verbote, stellen die gewerbliche Wirtschaft in unserer Region vor hohe Anforderungen. Vor allem kleinen und mittleren Unternehmen fehlen gelegentlich die nötigen personellen, finanziellen, technischen und organisatorischen Ressourcen, um umweltpolitische Vorgaben in immer neuer Aktualität zu erfüllen – wie den betrieblichen Umweltschutz.

Was heißt betrieblicher Umweltschutz?

Betrieblicher Umweltschutz bedeutet heute mehr als nur das Einhalten der gängigen Vorschriften. Die Aufgabe des nachhaltigen Wirtschaftens rückt hier zunehmend in den Vordergrund. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bekennen sich gemeinsam zum Ziel: „Schutz der Umwelt“. Das Wirtschaften in Kreisläufen gilt dabei als oberster Maßstab. Abfälle sollen vermieden, vermindert und wiederverwertet werden – und Luftschadstoffe, Wasserverunreinigungen und Lärm weiter reduziert.

Gut beraten durch die IHK.

Wir stehen Ihnen als erste Anlaufstelle für alle Fragen des betrieblichen Umweltschutzes zur Seite. Unternehmen erhalten von uns kostenlose und unabhängige Beratung in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlastensanierung, Immissionsschutz, Klimaschutz, Abwasserreinigung, Naturschutz, Umweltbehörden, Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen. Außerdem auch zu umweltrelevanten Technologien, Produkten und Dienstleistungen sowie zu entsprechenden Sachverständigen.

Information, Recherche und Vermittlung:

  • Welche neuen umweltrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?
  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich für die Abfallbeauftragten?
  • Wie kann ich den Blauen Engel für mein Produkt erwerben?
  • Wer kann mir die kommunalen Abfall- und Wassergebühren näher erläutern?
  • Welche Vermeidungs-/Verwertungsmöglichkeiten gibt es für meine Abfälle?
  • Welche Hersteller von Umwelttechniken können weiterhelfen?

Nachhaltigkeitsberichterstattung | CSRD

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2022/2464 ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014. Ziel ist es, den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden und die Transparenz sowie Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten europaweit zu verbessern. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich und verpflichtet mehr Unternehmen zur Berichterstattung über ihre soziale und Umweltleistungen. Damit sollen Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder ein umfassenderes Bild erhalten und die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in unternehmerische Entscheidungsprozesse gefördert werden. Die CSRD wird die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung harmonisieren und die Effizienz der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und anderer Nachhaltigkeitsherausforderungen erhöhen.

Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür hat die Bundesregierung bis spätestens Juli 2024 Zeit. Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz wurde am 22.03.2024 präsentiert.

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Das Elektronikgesetz | ElektroG

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG, folgt dem Grundsatz der Produktverantwortung und stellt diverse Anforderungen an Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten.

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Verbot und neue Kennzeichnungspflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte

Seit 3. Juli 2021 gilt in Deutschland das Verbot der Inverkehrbringung für bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Zudem gelten seither neue Regeln zur Kennzeichnung bestimmter Kunststoffeinwegprodukte.

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Wichtiger Hinweis

Wir informieren im Newsletter und in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft“ über aktuelle umweltpolitische Entwicklungen. Und wir liefern per Datenbank den aktuellen Überblick über Unternehmen, die umweltrelevante Produkte, Techniken und Dienstleistungen anbieten.

Informationsveranstaltungen zu neuen umweltrechtlichen Regelungen und Informationen über Fördermaßnahmen im Umweltschutz erfolgen zeitnah.

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