Frage der Woche IHK Service Team
Frage der Woche Nr. 41

„Wofür braucht es Mitgliedsbescheinigungen der IHK und wie bekommt man sie?“

09. Oktober 2023

In dieser Woche antwortet das Service-Team der IHK zu Leipzig unsere FRAGE DER WOCHE:

Sie sind Mitglied der IHK und benötigen eine Bescheinigung zur Vorlage bei anderen Unternehmen oder Behörden?

Auf Wunsch können Sie sich von Ihrer IHK eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft ausstellen lassen. Diese kann zur Vorlage bei Behörden oder Unternehmen genutzt werden und kann außerdem bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge notwendig sein.

Alle Bescheinigungen werden kostenfrei ausgestellt und auf dem Postweg bzw. per E-Mail versandt.

Mit dem Onlineservice bietet die IHK zu Leipzig zwei Varianten an:

Mitgliedsbescheinigung

Diese bescheinigt dem Unternehmen die IHK-Mitgliedschaft.  Die Bescheinigung beinhaltet folgende Daten:

  • Unternehmensanschrift,
  • HR-Daten (Amtsgericht, HR-Nummer, Datum Eintragung) oder Datum der Gewerbeanmeldung,
  • Ident-Nummer, unter der das Mitglied geführt wird
  • Das Online-Antragsformular für die Mitgliedsbescheinigung finden Sie hier

Erweiterte Mitgliedsbescheinigung

Mit dieser Bescheinigung wird die Mitgliedschaft bei der IHK zu Leipzig sowie ein ausgeglichenes Beitragskonto nachgewiesen.  Die Bescheinigung beinhaltet folgende Daten:

  • Alle Angaben der Mitgliedsbescheinigung,
  • Angaben zum Beitragskonto
  • Das Online-Antragsformular für die erweiterte Mitgliedsbescheinigung finden Sie hier

Für weitere Informationen und die Kontaktdaten der richtigen Ansprechpartner besuchen Sie unsere Service-Seite für Bescheinigungen.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen die Redaktion der WIRTSCHAFT ONLINE gerne weiter.

T: 0341 1267-1128
E: redaktion@leipzig.ihk.de

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