Frage der Woche IHK Service Team
Frage der Woche Nr. 40

„Wie unterstützt die IHK zu Leipzig bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?“

02. Oktober 2023

In dieser Woche antwortet das Service-Team der IHK zu Leipzig unsere FRAGE DER WOCHE:

Antragstellende Personen oder auch Mitgliedsunternehmen der IHK zu Leipzig können sich an die IHK zu Leipzig wenden, wenn es um eine Vorabprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse geht. Dabei prüfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vorgelegten Dokumente, benennen den deutschen Referenzberuf, führen Verweisberatungen zur Antragstellung durch oder verweisen aufgrund des erworbenen Berufsabschlusses an die zuständige Beratungsstelle.  

Für die meisten Industrie- und Handelskammern übernimmt die IHK FOSA (abgekürzt für Foreign Skills Approval) in Nürnberg als zentrale Stelle die Prüfung. Dies ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse aus dem Bereich der IHK-Abschlüsse. Die Einreichung eines Antrages muss immer über die IHK FOSA in Nürnberg erfolgen. Sie nimmt die Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.  

Worum geht es bei der Berufsanerkennung und welche Berufe können anerkannt werden? 

Die rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). Dabei handelt es sich um eine der Rechtsvorschriften, die mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Seitdem können alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus – ihren Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen lassen.  

Für jeden im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss kann eine Anerkennung durchgeführt werden. 

Wer darf einen Antrag stellen? 

Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten, ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle oder non-formelle Qualifikationen, insbesondere ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene Berufsqualifikationen, verfügen. Zertifikate des jeweiligen Herkunftslandes allein reichen für eine Antragstellung nicht aus.  

Welche Dokumente müssen die Antragstellenden einreichen, wenn Sie ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten? 

Die Antragstellenden müssen immer ein Prüfungszeugnis des erworbenen Abschlusses nachweisen. Sofern den Antragstellenden auch Arbeitszeugnisse vorliegen, sollten diese unbedingt eingereicht werden; ebenso ein detaillierter Lebenslauf. Sind Zertifikate über erworbene Zusatzqualifikationen vorhanden, welche im Kontext zum Berufsabschluss stehen, sollten auch diese unbedingt der Antragstellung hinzugefügt werden. 

In welcher Form müssen die Dokumente eingereicht und muss jedes Dokument übersetzt werden? 

Der Antrag wird zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten als lose Blattsammlung eingereicht – auf eine Heftung sollte zwingend verzichtet werden. Weiterhin sind keine Originale (außer Antragsformulare) unaufgefordert einzureichen. Sind Originale erforderlich, so werden die Antragstellenden hierbei immer aufgefordert. Mit Ausnahme von Dokumenten in englischer Sprache, müssen alle fremdsprachigen Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden. Übersetzungen werden nur von Übersetzern akzeptiert, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Auf der Seite www.justiz-dolmetscher.de findet man eine Übersicht deutscher Übersetzer. 

Wo kann man die Informationen zum Thema Anerkennung finden und wie heißen die Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig?

Ein Kurzüberblick bietet unsere Homepage dazu.

Unsere Ansprechpartnerinnen Frau Susan Wenzel und Frau Yvonne Kuhnt stehen Ihnen gern telefonisch unter 0341 1267-0 oder per E-Mail anerkennungen@leipzig.ihk.de zur Verfügung. 

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erhalten Sie auf unserer Homepage www.leipzig.ihk.de/ unter: Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Abschlüsse.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen die Redaktion der WIRTSCHAFT ONLINE gerne weiter.

T: 0341 1267-1128
E: redaktion@leipzig.ihk.de

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