„Wie kann ich Prüferin oder Prüfer bei der IHK werden?“
31. Juli 2023In dieser Woche antwortet Patricia Siebert, Abteilungsleiterin Prüfungsorganisation bei der IHK zu Leipzig, auf unsere FRAGE DER WOCHE:
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer sucht die IHK zu Leipzig regelmäßig praxiserprobte Fachkräfte sowie Lehrende und Dozentinnen oder Dozenten, welche Freude daran haben, ihr Fachwissen ehrenamtlich in den Dienst der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Sach- und Fachkunde zu stellen. Zu den Grundvoraussetzungen, um Prüferin oder Prüfer bei der IHK zu werden, gehören fachliche und persönliche Eignung, Erfahrung als Fach- oder Führungskraft im Unternehmen, ein gesundes Urteilsvermögen, pädagogisches Gespür und Verantwortungsbewusstsein.
Zu den Aufgaben einer Prüferin oder eines Prüfers zählen das Erstellen von Prüfungsaufgaben, die Korrektur von Prüfungsarbeiten, die Bewertung von Arbeitsproben, Prüfstücken, Präsentationen, Dokumentationen, die Bewertung von Lehrgesprächen und das Führen von Prüfungsgesprächen.
Bei der großen Zahl an Prüfungsterminen – jährlich werden rund 11.000 öffentlich-rechtliche Prüfungen durch die IHK zu Leipzig abgenommen – werden ständig neue Prüferinnen und Prüfer gesucht. Ebenso wichtig sind aber auch Unternehmen, die ihre Beschäftigten für dieses Ehrenamt freistellen.
Im Laufe eines Kalenderjahres wird in der Aus- und Fortbildung sowie Sach- und Fachkunde nach bundeseinheitlichen Prüfterminen geprüft. Durch die verschiedenen Anforderungen der jeweiligen Prüfungen an Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung müssen unterschiedliche zeitliche Aufwände sowohl für die Prüfungssachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der IHK als auch für die ehrenamtlich berufenen Prüferinnen und Prüfer berücksichtigt und eingeplant werden.
Dies betrifft vor allem aber jene, die in verschiedenen Prüfungsausschüssen einer oder mehrerer Berufsgruppen oder in der Aus- und Fortbildung gleichzeitig tätig sind. Aus diesen Gründen muss der Zeitaufwand für die Prüferinnen und Prüfer sehr differenziert bewertet werden. In jedem Fall sollten berufliche Verpflichtungen und Prüfertätigkeit weitestgehend in Einklang zu bringen sein.
Durchschnittlich sind Prüferinnen und Prüfer etwa vier bis fünf Tage pro Kalenderjahr im
Einsatz.
Gemäß der Entschädigungsregelung für die Tätigkeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Berufsbildungsausschusses der IHK zu Leipzig erhalten ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung für Zeitversäumnisse. Überdies gibt es Steuerfreibeträge. Die Steuerfreiheit ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.